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Fachbereichsleiter

Evaluationen

Emmanuel Sangra
M.A. iur. / MPA (IDHEAP)
Telefon: +41 58 464 94 93
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Aufgabenbereich

Der Fachbereich evaluiert die Konzeption, den Vollzug und die Wirkungen von Bundesmassnahmen mit besonderer finanzieller Bedeutung und schlägt wenn nötig Lösungen vor, mit denen die Wirksamkeit von Bundesmassnahmen erhöht werden kann. Dieser Auftrag leitet sich aus Artikel 5 des Finanzkontrollgesetzes ab, der eine Abklärung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und die Prüfung der Wirkung der finanziellen Aufwendungen vorsieht. Die Arbeit des Fachbereichs richtet sich ausserdem nach Artikel 170 der Bundesverfassung; darin wird festgehalten, dass die Bundesmassnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Da unsere Methoden sehr grosse Ähnlichkeit mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung haben, führen wir wie die anderen Fachbereiche ebenfalls solche Prüfungen durch.

Bei uns arbeiten qualifizierte Evaluatorinnen und Evaluatoren aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachbereichen: u. a. aus der Verwaltung, der Wirtschaft, der Politik, der Statistik, der Geschichte und dem Recht. Bei Bedarf wird diese Interdisziplinarität durch spezifische Kompetenzen ergänzt, die wir über externe Beauftragte hereinholen.

In unseren Analysen befolgen wir die Standards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL) und die internationalen Grundsätze für die obersten Rechnungskontrollbehörden (ISSAI 300).

Die Analysen durchlaufen fünf Phasen:

  • Themenidentifikation
  • Themenabklärung (5 %)
  • Vorbereitung (25 %)
  • Evaluation (70 %)
  • Follow-up.

Bei der Themenabklärung und während der Evaluation wird zwecks Vermeidung von Doppelspurigkeiten abgeklärt, ob nicht vor Kurzem ähnliche Studien durch die parlamentarische Verwaltungskontrolle und/oder die Ämter durchgeführt wurden oder in Durchführung sind.

Wir halten unser Wissen aktuell.

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