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Publikationen Sozialversicherung und Altersvorsorge

Person hilft älterer PersonIn diesem Bereich finden Sie die EFK-Audits im Zusammenhang mit politischen Fragen zur Sozialversicherung.

Prüfung Datenanalysen in der Arbeitslosenversicherung - Staatssekretariat für Wirtschaft

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das Kontrollorgan des Ausgleichsfonds gemäss Artikel 118 der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. In dieser Funktion beschloss die EFK 2017 angesichts des grossen Volumens der von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausbezahlten Leistungen, eine Reihe von Datenanalysen zu entwickeln. Diese Analysen erlauben es, zusätzliche Prüfsicherheit über alle ausbezahlten und in der konsolidierten Jahresrechnung des Ausgleichsfonds verbuchten Leistungen zu erlangen. Ebenso sollten durch die Analysen jene Leistungen identifiziert werden, bei denen das Risiko besteht, dass sie nicht gesetzeskonform sind. Auszahlungen unter missbräuchlichen Bedingungen sollten dadurch verhindert werden.

Prüfauftrag: 23630

Prüfung Kosten- und Leistungsrechnung - Zentrale Ausgleichsstelle

Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ist das zentrale Vollzugsorgan des Bundes im Bereich der Sozialversicherungen der 1. Säule. Sie übt die Tätigkeiten aus, die vom Sozialversicherungssystem der 1. Säule und der Erwerbsersatzordnung (EO) zentral erbracht werden müssen. Die ZAS bearbeitet die Dossiers der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) der Versicherten mit Wohnsitz im Ausland. Sie führt die Ausgleichskasse des Personals der Bundesverwaltung und der bundesnahen Institutionen. Die Aufgaben der ZAS sind in vier Leistungsgruppen gegliedert.

Prüfauftrag: 23620

Prüfung Gewährung von Beiträgen an private Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen - Bundesamt für Sozialversicherungen

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Sozialversicherung zum Schutz vor den Folgen von Invalidität. Zusätzlich zu den Versicherungsleistungen entrichtet die IV Beiträge an die Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Sie stützt sich dabei auf die Artikel 74 und 75 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die von den Beiträgen abgedeckten Leistungen umfassen unter anderem Beratungen, Kurse sowie die Erstellung von Fachinformationen. Rund 50 Organisationen teilen sich etwas mehr als 155 Millionen Franken pro Jahr. Die meisten von ihnen delegieren die Leistungserbringung an mehrere Hundert Unterauftragnehmer. Für die Umsetzung der Beiträge ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig.

Prüfauftrag: 22624