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Der Aufsichtsbereich der EFK

Der Aufsichtsbereich erstreckt sich auf:Der Aufsichtsbereich der EFK

  • die zentrale und die dezentrale Bundesverwaltung
  • die Parlamentsdienste
  • die Empfänger von Subventionen (z. B. Strassenbau, Landwirtschaft)
  • die Träger öffentlicher Aufgaben (z. B. Schweizerischer Nationalfonds)
  • Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
  • die Bundesgerichte (administrativer Bereich, der auch der Aufsicht des Parlaments untersteht).

Das Finanzkontrollgesetz nimmt zwei Träger öffentlicher Aufgaben explizit vom Aufsichtsbereich der EFK aus, das sind die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB).

Die EFK nimmt auch Kontrollstellenmandate bei internationalen Organisationen wahr (Beispiel Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in Genf). Im Zusammenhang mit ihrem internationalen Engagement für UN-Organisationen ist die EFK ebenfalls aktives Mitglied im Panel of External Auditors der UNO. Sie ist im übrigen Mitglied der Internationalen Organisation der Obersten Staatlichen Rechnungskontrollbehörden INTOSAI.

Neben der EFK befassen sich im Bund auch noch weitere Stellen mit Kontrollaufgaben. Das Finanzkontrollgesetz sieht vor, dass die EFK ihre Aufsichtstätigkeit mit der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) abstimmt. Koordiniert wird die Tätigkeit der EFK mit den internen Finanzinspektoraten der Bundesverwaltung. Auch mit den Finanzkontrollstellen der Kantone findet eine Zusammenarbeit statt.