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Veröffentlichungen

Bei Kampagnen (Wahlen und Abstimmungen) > 50 000 Franken:

  • Budgetierte Einnahmen und zu diesem Zeitpunkt gewährte oder versprochene Zuwendungen über 15 000 Franken (gilt nur für Nationalratswahlen und Abstimmungen, nicht für Ständeratswahlen)
  • Schlussabrechnung der Einnahmen (unterteilt nach monetären/nichtmonetären Zuwendungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie die monetären Eigenmittel)
  • Namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nichtmonetär).

Zusätzlich bei Kampagnen > 50 000 Franken für erfolgreiche Ständeratswahlen:

  • Anonyme Zuwendungen (betragsunabhängig)
  • Zuwendungen aus dem Ausland (betragsunabhängig).

Parteifinanzierung:

  • Schlussabrechnung der Einnahmen (unterteilt nach monetären/nichtmonetären Zuwendungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Verkauf von Gütern und Dienstleistungen) und insbesondere
    1. Einnahmen durch Mitgliederbeiträge
    2. Einnahmen durch Mandatsbeiträge auf Bundesebene (einzeln ausgewiesen)

Finanzierung von Parteilosen:

  • Namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nicht monetär).

Sämtliche offenlegungspflichtigen Daten aus dem elektronischen Melderegister sind unter politikfinanzierung.efk.admin.ch einsehbar.

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