Veröffentlichungen
Bei Kampagnen (Wahlen und Abstimmungen) > 50 000 Franken:
- Budgetierte Einnahmen und zu diesem Zeitpunkt gewährte oder versprochene Zuwendungen über 15 000 Franken (gilt nur für Nationalratswahlen und Abstimmungen, nicht für Ständeratswahlen)
- Schlussabrechnung der Einnahmen (unterteilt nach monetären/nichtmonetären Zuwendungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie die monetären Eigenmittel)
- Namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nichtmonetär).
Zusätzlich bei Kampagnen > 50 000 Franken für erfolgreiche Ständeratswahlen:
- Anonyme Zuwendungen (betragsunabhängig)
- Zuwendungen aus dem Ausland (betragsunabhängig).
Parteifinanzierung:
- Schlussabrechnung der Einnahmen (unterteilt nach monetären/nichtmonetären Zuwendungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Verkauf von Gütern und Dienstleistungen) und insbesondere
- Einnahmen durch Mitgliederbeiträge
- Einnahmen durch Mandatsbeiträge auf Bundesebene (einzeln ausgewiesen)
Finanzierung von Parteilosen:
- Namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nicht monetär).
Sämtliche offenlegungspflichtigen Daten aus dem elektronischen Melderegister sind unter politikfinanzierung.efk.admin.ch einsehbar.