Whistleblowing
Korruptionsprävention und -bekämpfung
Sie möchten uns helfen?
Meldungen von Angestellten des Bundes und von Privaten zu schädigendem Verhalten in der Bundesverwaltung, in bundesnahen Organisationen oder bei Subventionsempfängern können schriftlich auf der gesicherten externen Plattform www.whistleblowing.admin.ch hinterlegt werden. Dort können Sie uns Ihre Informationen anonym und geschützt mitteilen. Die Meldungen können nicht zurückverfolgt werden. Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Verbesserung unserer öffentlichen Verwaltung!
Haben Sie einen Verdacht auf Unregelmässigkeiten, Korruptionshandlungen, Indiskretionen oder andere illegale Handlungen in der Bundesverwaltung oder bei einem Subventionsempfänger? Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt Informationen von Bundesangestellten ebenso wie von Privaten entgegen. Jedes Jahr erhält sie zahlreiche Verdachtsmeldungen von Whistleblowerinnen und Whistleblowern.
Die Pflicht zur Meldung an die Strafverfolgungsbehörde, die Vorgesetzten oder die EFK von Vergehen oder Verbrechen, die von Amtes wegen verfolgt werden, trifft ab dem 1.1.2011 alle Mitarbeitenden des Bundes, die nach dem Bundespersonalgesetz (BPG) angestellt sind. Zudem steht es allen Angestellten des Bundes zu, der EFK andere Unregelmässigkeiten zu melden, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit feststellen oder von denen sie erfahren. Diese Informationen dienen den Prüferinnen und Prüfern der EFK zur Aufdeckung von Schwachstellen in der Organisation und den Arbeitsprozessen.
Für die Meldung genügt ein begründeter Verdacht. Beweise sind nicht erforderlich. In beiden Fällen schützt das Gesetz die hinweisgebenden Bundesangestellten. Ihnen dürfen keine Nachteile in ihrer beruflichen Stellung erwachsen. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat eine Broschüre zum Thema «Korruptionsprävention und Whistleblowing» veröffentlicht. EFK-Vizedirektor Eric-Serge Jeannet hat auch einen Artikel und einen Beitrag im Schweizer Monat publiziert.
Whistleblowing-Meldestellen in der öffentlichen Verwaltung – Studienergebnisse der FH Graubünden (Bericht) (Leitung: Prof. Dr. Christian Hauser; Mitarbeit: Jeanine Bretti Rainalter, Ramona Stampfli). Die Ergebnisse sind auf Deutsch und Französisch verfügbar. Link zur Medienmitteilung.
Die Rufer in der Wüste (Management & Qualität, 1-2/2024)
Zivilcourage trotz hoher Risiken (NZZ am Sonntag, 13.6.2021)
Un record d’annonces (La Liberté, 24.6.2021)
Zum Anstieg der Meldungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Gesundheitskrise, siehe Jahresbericht 2020 der EFK
Herkunft der Meldungen 2022 (ohne COVID-19-Meldungen)
Personengruppe | Anteil |
---|---|
Angestellte | 34 % |
Externe | 66 % |
Anonym (sämtliche Gruppen) | 79,9 % |
Bei der EFK eingegangene Meldungen (2011–2022)
Jahr | Anzahl |
---|---|
2022 | 232 (+47 COVID-19-Meldungen) |
2021 | 174 (+228 COVID-19-Meldungen) |
2020 | 171 (+313 COVID-19-Meldungen) |
2019 | 187 |
2018 | 164 |
2017 | 122 |
2016 | 78 |
2015 | 64 |
2014 | 82 |
2013 | 70 |
2012 | 87 |
2011 | 61 |