Sie sind hier:

Publikationen Beschaffungswesen

BoxIn diesem Bereich finden Sie Prüfungen der EFK welche den Erwerb von Waren und Dienstleistungen des Bundes betreffen.

Querschnittsprüfung Umsetzung der Artikel 44 und 45 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen - Bundesamt für Bauten und Logistik

Bei der Bundesverwaltung erweisen sich gewisse Anbieter immer wieder als problematische Vertragspartner. Gegen solche Anbieter vorzugehen zu können ist eine Neuerung des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Die entsprechenden Art. 44 und 45 traten am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist der Frage nachgegangen, wie verschiedene Beschaffungsstellen des Bundes diese gesetzlichen Grundlagen umsetzen.

Prüfauftrag: 23737

Nachprüfung Umsetzung von Empfehlungen im Beschaffungswesen - Bundesanwaltschaft

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Nachprüfung der Umsetzung von Empfehlungen aus dem Jahr 2019 durchgeführt. Mit dem 2011 in Kraft getretenen Strafbehördenorganisationsgesetz ist die BA eine ausserhalb der Bundesverwaltung stehende, sich selbst verwaltende Behörde. Nach Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, Art. 4 Abs. 1 Bst. c) untersteht die BA dem Gesetz als Auftraggeberin. Sie ist der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung nicht unterstellt und muss daher nicht über die zentralen Beschaffungsstellen des Bundes beschaffen.

Prüfauftrag: 23200

Prüfung Beschaffungen in Schweizer Vertretungen im Ausland - Generalsekretariat Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) untersteht als Teil der allgemeinen Bundesverwaltung mit sämtlichen Direktionen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Abteilung Verträge, Beschaffungen, Compliance des Generalsekretariats EDA (GS-EDA) legt durch das Zurverfügungstellen von normativen Vorgaben und Hilfsmitteln die Basis, dass der Einkauf von Dienstleistungen, Gütern und Bauwerken durch die verschiedenen Organisationseinheiten des EDA gesetzeskonform erfolgt. In den Auslandsvertretungen wurden von 2018 bis 2021 Beschaffungen im Umfang von insgesamt 657 Millionen Franken getätigt. Davon entfallen 90 % (i. e. 590 Millionen Franken) auf die Direktion für Entwicklungs- und Zusammenarbeit (DEZA).

Prüfauftrag: 20061