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Medieninformationen

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt Presseanfragen
per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon + 41 58 462 26 66 entgegen.

Die EFK veröffentlicht ihr Jahresprogramm alljährlich im Januar. Sie gibt punktuell Medienmitteilungen heraus und aktualisiert regelmässig ihre Liste der kommenden Publikationen.

Alle Interessierten können den Twitter-Feed der EFK abonnieren.

Zugang zu den Dokumenten (BGÖ)

Transparenz hat oberste Priorität für die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Ihr Jahresprogramm und ihr Jahresbericht sind öffentlich. Seit 2014 werden jedes Jahr mehrere Dutzend Prüfberichte veröffentlicht.

Alle anderen Dokumente der EFK fallen unter die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Gemäss dem seit 1. Juli 2006 geltenden Gesetz kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen (Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse usw.) sind Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz vorgesehen.

Wir nehmen Ihre Anfragen per Post, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fax oder Telefon entgegen. Um die Ermittlung der Dokumente zu erleichtern, sollten möglichst viele Angaben über das Dokument gemacht werden (z. B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, erstellende oder empfangende Behörde, weitere betroffene Behörden).

Zeichnungen aus den Jahresberichten

Seit 2014 wird der Jahresbericht der EFK von Pressezeichnern illustriert (Beispiele).

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