Prüfung Prozesseffizienz bei der Regressabwicklung - Bundesamt für Sozialversicherungen
Prüfauftrag: 21401
In der Schweiz gibt es ein einheitliches Verfahren für den Rückgriff der Sozialversicherungen auf den Schadensverursacher bei Invalidität oder Tod. Der Regress der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) wird unter Mitwirkung der Ausgleichskassen und der IV-Stellen durch acht regionalen Regressdienste, die Suva und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gegenüber haftpflichtigen Dritten geltend gemacht.
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