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Über 200 Prüfungen im Programm 2006 der Eidg. Finanzkontrolle

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Bundesrat haben das Jahresprogramm 2006 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kenntnis genommen. Das Programm beinhaltet über 200 Prüfungen und Evaluationen in der Bundesverwaltung, bei Bundesbetrieben sowie bei halbstaatlichen Organisationen und internationalen Organisationen.

Als unabhängiges Finanzaufsichtsorgan des Bundes prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), ob die Verwaltung die Bundesmittel gesetzeskonform, sparsam und wirksam einsetzt. Sie unterstützt damit das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Gemäss Finanzkontrollgesetz legt die EFK ihr Jahresprogramm selbständig fest und bringt es der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und dem Bundesrat zur Kenntnis.

Rund ein Drittel der Prüfkapazitäten der EFK wird durch Pflichtprüfungen beansprucht. So führt die EFK führt verschiedene Abschlussprüfungen beim Bund, seinen Betrieben und bei den Sozialversicherungen durch. Neben der Staatsrechnung ist die Prüfung der Jahresrechnung der Eidg. Alkoholverwaltung, des AHV-Ausgleichsfonds, der Arbeitslosenversicherung, des Fonds für Eisenbahngrossprojekte sowie von swissmedic wichtige Mandate. Die EFK nimmt zudem weitere Revisionsstellenmandate bei internationalen Organisationen und im halbstaatlichen Bereich wahr.

Gegen zwei Drittel der Ressourcen der EFK werden für die Finanzaufsicht eingesetzt. Die Finanzaufsicht zieht auch Aspekte der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit mit ein. Die EFK nimmt diese Aufgabe im Rahmen von Dienststellenrevisionen, Informatik- und Bauprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen sowie Beschaffungs- und Preisprüfungen. Sie stützt sich bei der Auswahl der Prüfobjekte auf eine Risikoanalyse.

Neben der Prüfung der Staatsrechnung sind wichtige Prüffelder unter anderem der öffentliche Verkehr mit AlpTransit, die Sozialwerke sowie der Bildungs- und Forschungsbereich. Im Informatikbereich, bei den internen Finanzinspektoraten, den Bauten und im Landwirtschaftsbereich sind Querschnittsprüfungen geplant. Im Bereich der sozialen Wohlfahrt sollen zwei Evaluationen über die Ergänzungsleistungen und die Hilfsmittelabgabe abgeschlossen werden. Neu ins Programm aufgenommen wurden Evaluationen über die Koordination und Kosten von Tierversuchen, der Schutzsysteme im Bereich der elektronischen Kriegsführung, der Erhebung der VOC-Lenkungsabgabe und auf Wunsch des Parlamentes eine Machbarkeitsstudie über die Rüstungsbeschaffungen und Kompensationsgeschäfte. Die EFK will sodann die Bundesverwaltung bei der Einführung des neuen Rechnungsmodelles mit begleitenden Prüfungen unterstützen.

Medienmitteilung

Auskunft

Kurt Grüter, Direktor EFK, Tel. 031 323 10 01

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