Sie sind hier:

Publikationen Medienmitteilungen

Kontrolle der Mehrwertsteuer bei den Steuerpflichtigen: Knappe personelle Ressourcen - bemerkenswerte Resultate

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Selbstveranlagungssteuer. Die Steuerverwaltung muss deshalb bei den rund 300'000 steuerpflichtigen Unternehmen die gesetzeskonforme Veranlagung und Abrechnung kontrollieren. Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) prüfte, wie die Steuerverwaltung diese Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Die 160 MWST-Inspektoren führten im Jahr 2004 rund 9’000 Aussenprüfungen durch, was ein durchschnittliches Kontrollintervall von 33 Jahren ergibt. Bei vier von fünf Aussenkontrollen werden Steuerkorrekturen vorgenommen. Im Jahr 2004 wurden bei solchen Kontrollen Nachforderungen von 450 Millionen Franken in Rechnung gestellt. Die Wirtschaftlichkeit der Aussenkontrollen ist bemerkenswert.

Zweck der Evaluation war eine Prüfung der Strategie, des Ablaufs und der Ergebnisse der MWSTKontrollen. Daten aus dem Jahr 2000 und 2002 aus der MWST-Datenbank wurden analysiert, und bei den MWST-Inspektoren wurde eine Befragung durchgeführt. Die EFK hat gleichzeitig im Rahmen einer abgestimmten Prüfung (Parallel Audit) mit dem österreichischen Rechnungshof die Kontrolltätigkeit der beiden Länder einem Vergleich unterzogen.

Die Wirtschaftlichkeit der Aussenkontrollen ist bemerkenswert. Eine MWST-Kontrolle deckt im Durchschnitt neun Mal ihre Kosten. Die Analyse der Kontrolldaten zeigt eine hohe Anzahl Kontrollen pro Inspektor, bedeutende Einnahmen pro Kontrolltag und eine hohe Einbringlichkeit. Die hohe Produktivität im Vergleich mit Österreich hängt damit zusammen, dass das Kontrollintervall in der Schweiz länger ist und dass relativ viele Erstkontrollen vorgenommen werden. Mit 33 Jahren liegt das Kontrollintervall, trotz den Anstrengungen der Steuerverwaltung die Anzahl Kontrollen zu erhöhen, weit über der fünfjährigen Verjährungsfrist der MWST.

Die EFK musste feststellen, dass die Verantwortlichen der Steuerverwaltung vor einer schwierigen Aufgabe stehen, was die Priorisierung der begrenzten Personalressourcen und die Optimierung der Auswahl der zu prüfenden Steuerpflichtigen betrifft. Die Analyse der EFK zeigte, dass das Kontrollintervall zu hoch ist, und dass es nach Branche, nach Unternehmensgrösse und nach Kanton stark variierte. So war beispielsweise die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle im Jahr 2000 und 2002 in den Kantonen der Romandie aufgrund der höheren Prüfdichte erheblich grösser als in gewissen Kantonen der Deutschschweiz. Die Steuerverwaltung hat dieses Problem erkannt und hat schon entsprechende Korrekturen eingeleitet.

Um die Wirksamkeit der Auswahlverfahren zu erhöhen, will die Steuerverwaltung wie von der EFK empfohlen, in Zukunft die Ergebnisse der Kontrollen auswerten und als Grundlage für die Risikoanalyse verwenden. Verbesserungspotenzial ortete die EFK schliesslich beim Informationsaustausch mit den Kantonen und mit anderen Behörden.

Medienmitteilung

Auskunft

Kurt Grüter, Direktor EFK, Tel. 031 323 10 01
Emmanuel Sangra, Leiter Fachbereich Evaluationen, Tel. 031 324 94 93

Seitennavigation