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Häufigere und strengere Kontrollen im Beschaffungswesen des Bundes
Die Bundesverwaltung hat 2014 Güter, Dienstleistungen und Bauleistungen im Wert von über 5,5 Milliarden Franken eingekauft. Die Eidgenös-sische Finanzkontrolle (EFK) hat in diesen Bereichen mehrere Prüfungen durchgeführt. Die Beschaffungsprozesse weisen Lücken auf. Insbesondere muss die strategische Rolle der Beschaffungskonferenz des Bundes gestärkt werden. Die Empfehlungen der EFK werden vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) positiv aufgenommen.
Die EFK publiziert acht Prüfungen zum Beschaffungswesen; zwei davon betreffen wesentliche Fragestellungen für die Bundesverwaltung (PA 15318 und PA 15567). Die anderen Prüfungen befassen sich mit Informatik- und Beratungsaufträgen, mit Investitionen im Immobilienbereich, mit Beschaffungen im militärischen Bereich oder mit der Anstellung von temporärem Personal. Alle bestätigen die folgenden allgemeinen Erkenntnisse.
Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB), als Strategieorgan der Bundesverwaltung, verfügt nicht über ausreichende Kompetenzen. Diese müssen ausgebaut werden, die BKB braucht klar definierte Zielsetzungen und eine Fokussierung auf Kernfragen des Beschaffungswesens. Zu überdenken ist auch deren Organisation. Zur besseren Steuerung und Kontrolle des operativen Beschaffungswesens empfiehlt die EFK, das Beschaffungscontrolling zu intensivieren, damit es auch als Steuerungsinstrument genutzt werden kann.
Restriktivere Erteilung und Kontrolle der Beschaffungsdelegationen
Für die Erteilung von Beschaffungsdelegationen an die Verwaltungseinheiten durch das BBL müssen restriktivere Anforderungen erfüllt werden. Die Eidgenössische Zoll- verwaltung (EZV) bspw. kauft jedes Jahr für knapp 100 Millionen Franken Güter und Dienstleistungen ein, einen grossen Teil davon auf der Basis solcher Beschaffungs- delegationen. Eine einschlägige Prüfung der EFK hat Lücken aufgezeigt, die auf einen uneinheitlichen Beschaffungsprozess innerhalb der EZV und auf eine zu wenig enge Zusammenarbeit mit dem BBL zurückzuführen sind.
Dieses Beispiel zeigt, dass das BBL die korrekte Abwicklung der delegierten Beschaffungsgeschäfte periodisch kontrollieren und im jährlichen Bericht zum Beschaffungs-controlling transparent ausweisen sollte.
Das BBL nimmt diese Empfehlungen auf. Sie werden in die Revision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes einfliessen.
Bevorzugung eines wirtschaftlichen Ansatzes bei den Informatikprodukten.
Eine Zwei-Produkte-Strategie bei der Beschaffung rechtfertigt sich für den Bund nur, um die Abhängigkeit von einem Anbieter zu verringern. Für Standard- Informatikprodukte (z. B. Software und Informatiklizenzen) ist diese Strategie jedoch nicht sinnvoll und zu kostspielig. Die EFK empfiehlt diesbezüglich eine Ein-Produkt-Strategie.
Das Informatiksteuerungsorgan Bund (ISB) verpflichtet sich, diese Empfehlung umzusetzen.
Liste der veröffentlichten Prüfungen
- Umsetzungen der Weisungen der Querschnittsämter – Bundesamt für Bauten und Logistik (PA 15318, liegt nur in Deutsch vor)
- Prüfung der Beschaffung von IKT-Produkten mit Potenzial zum Standardprodukt – Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) & Informatiksteuerungsorgan Bund (ISB) (PA 15567, liegt nur in Deutsch vor)
- Prüfung des Einkaufsprozesses – Eidgenössische Zollverwaltung (PA 14366, liegt nur in Französisch vor)
- Beschaffungsprüfung – Gruppe Verteidigung / Logistikbasis der Armee LBA (PA 14410, liegt nur in Deutsch vor)
- Prüfung des Beschaffungswesens – Eidgenössische Zollverwaltung (PA 14501, liegt nur in Deutsch vor)
- Prüfung des Einkaufsprozesses – Bundesamt für Umwelt (PA 15143, liegt nur in Französisch vor)
- Beschaffungsprüfung – Generalsekretariat des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (PA 15304, liegt nur in Deutsch vor)
- Prüfung des Einkaufsprozesses – Bundesamt für Statistik (PA 15547, liegt nur in Französisch vor)
Auskünfte:
Michel Huissoud, Direktor der EFK und Urs Matti, Leiter Fachbereich Bau- und Beschaffungsprüfungen, Tel. 058 463 11 11.- Details