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Mehr Arbeitsmarktnähe bei den Wiedereingliederungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) evaluierte Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Die Massnahmen sollen mehr Einsätze im ersten Arbeitsmarkt vorsehen. Die Programme der vorübergehenden Beschäftigung sollen für jene vorbehalten sein, bei denen eine längere Arbeitslosigkeit droht.
2013 haben knapp 34’800 stellensuchende Personen an Programmen der vorüber-gehenden Beschäftigung (PvB) und Berufspraktika teilgenommen, sprich ein Fünftel der registrierten Arbeitslosen. Diese Wiedereingliederungsmassnahmen kosteten die Arbeitslosenversicherung annährend 190 Millionen Franken.
Die EFK evaluierte diese beiden Wiedereingliederungsmassnahmen, die PvB und Praktika, welche Teil der elf arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung sind. Die Evaluation befasste sich mit deren Wirksamkeit und Aufsicht auf Bundesebene und in acht Kantonen (Aargau, Bern, Genf, Luzern, Schwyz, St. Gallen, Tessin und Wallis). Die EFK führte ergänzend zu ihrer Prüfung Umfragen bei den Teilnehmern der Wiedereingliederungsmassnahmen, den Organisatoren und Einsatzbetrieben durch.
Zwei Drittel fanden einen Job, nur die Hälfte hielt jedoch ihr PVB für nützlich
Insgesamt haben 65 % bei Programmabschluss der PvB eine Stelle gefunden, bei den Praktikanten liegt der Anteil bei 90 %. Die Wiedereingliederungsquoten der Massnahmen sind zwar nicht direkt miteinander vergleichbar. Die Rückmeldung der Teilnehmer zeigt aber, dass 80 % der Praktikanten die Massnahme geschätzt haben. Bei den PvB fanden zwei Drittel in Bern, Genf und im Aargau das Programm nützlich. In den anderen Kantonen gab nur die Hälfte bis zu einem Drittel eine positive Antwort. Die Arbeitsmarktnähe ist ein wichtiger Faktor: Praktika und einige PvB finden im ersten Arbeitsmarkt statt. Die anderen PvB erfolgen in Ateliers, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Je näher die Wiedereingliederungsmassnahme im Arbeitsmarkt stattfand, desto besser wurde sie von den Personen erlebt. Die Schlussfolgerung der EFK: Einsätze im ersten Arbeitsmarkt sollen häufiger durchgeführt werden. Bei den Ateliers ist mehr Zurückhaltung geboten. Sie haben zwar ihre Berechtigung, sind jedoch teurer. Eine bessere Fokussierung auf Personen, bei denen eine Langzeitarbeitslosigkeit wahrscheinlicher ist, wäre nötig.
Unzureichend kommunizierte Ziele und fehlende Zeugnisse
Zu oft geben Teilnehmer einer PvB an, dass ihnen die Massnahmenziele nicht bekannt sind. Die EFK hat ebenfalls festgestellt, dass eine zu hohe Zahl der Stellungsuchenden kein Zeugnis bei Programmabschluss erhalten hat. Beides soll in den Beratungsgesprächen verbessert werden.
Diese Elemente sollen von den Kantonen und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) korrigiert werden. Für die EFK bestehen zudem noch Aufsichtslücken bei den Einsätzen im ersten Arbeitsmarkt. Es gilt systematischer zu beaufsichtigen, dass die Massnahmen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren.
Auskünfte:
Eric-Serge Jeannet, Vizedirektor der EFK, Tel. 058 463 11 11- Details