Publikationen Medienmitteilungen
Eidgenössische Finanzverwaltung - Umfassender Bericht über die Revision der Bundesrechnung 2014
Die Bundesrechnung fällt besser aus als vor einem Jahr. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat dem Parlament die Konformität der Staatsrechnung 2014 bescheinigt. Eine Einschränkung, die vor einem Jahr in Bezug auf das Interne Kontrollsystem vorzunehmen war, musste nicht wiederholt werden. Die EFK begrüsst ausserdem die im Bereich der Steuererleichterungen unternommenen Anstrengungen für mehr Transparenz.
Die EFK veröffentlicht erstmals ihre Berichterstattung zur Bundesrechnung, die 2014 gemäss der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von 1,2 Milliarden Franken ausweist. Ihre Prüfung bescheinigt die Konformität und Ordnungsmässigkeit der Bundesrechnung, welche eine Bilanzsumme von 111 Milliarden Franken sowie einen Bilanzfehlbetrag von 29,5 Milliarden Franken ausweist. Der Aufwand beläuft sich auf 64 Milliarden Franken.
Die EFK testiert die Bundesrechnung im Rahmen ihrer Prüfung wieder ohne Einschränkung gegenüber letztem Jahr in Bezug auf das Vorhandensein eines genügenden Internen Kontrollsystems. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation haben seither Massnahmen getroffen. Diese erfolgreichen Bemühungen müssen aber fortgesetzt werden. 2015 sollen in der Verwaltung der Zugriffsrechte auf das Buchhaltungssystem SAP grosse Anstrengungen unternommen werden.
Im Finanzvermögen bestehen immer noch Unsicherheiten. Sie betreffen die Rückerstattung der Vorschüsse von 8,3 Milliarden Franken, die an den Fonds für Eisenbahngrossprojekte geleistet wurden. Die Darlehen an die Arbeitslosenversicherung (3 Mrd. Fr.) sind nur teilweise gedeckt. Ihre Rückerstattung wird davon abhängen, inwieweit in Zukunft Überschüsse erwirtschaftet werden können.
Direkte Bundessteuer und Transparenz
Die EFK stützt sich bei ihrer Prüfung der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer (2014: 18 Mrd.) auf die Berichte der kantonalen Finanzkontrollen zum Vorjahr. Sie ist gesetzlich nicht befugt, deren Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Die Analyse der kantonalen Prüfungen zeigt jedoch, dass die übermittelten Feststellungen nicht derart wesentlich sind, um sie in den Prüfbericht der EFK zu übernehmen. Die EFK wird 2015 die Tätigkeiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Zusammen-hang mit der Analyse der kantonalen Prüfungen untersuchen.
Die EFV und weitere Verwaltungseinheiten unternehmen ständige Anstrengungen, um die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse des Bundes zu erhöhen und deren Dar-stellung zu verbessern. Die Empfehlungen der EFK werden befolgt und umgesetzt. Die Steuererleichterungen im Bereich der direkten Bundessteuer zum Beispiel sind nun in geeigneter Weise in der Bundesrechnung aufgeführt.
Auskünfte:
Eric-Serge Jeannet, Vizedirektor der EFK, Tel. 058 463 11 11- Details