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Die Eidgenössische Finanzkontrolle veröffentlicht ihren Jahresbericht 2020

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Bundesrat haben den Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kenntnis genommen. Neben der Überwachung der Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie stellt die EFK einen deutlichen Anstieg der Whistleblower-Meldungen fest und identifiziert mehrere bedenkliche Cyberrisiken in kritischen Infrastrukturen.

Die Prüfungen der EFK im Bereich der kritischen Infrastrukturen haben erste Ergebnisse geliefert. Bei der Aufsicht der Finanzdienstleister stellt die EFK fest, dass sich die Banken nicht immer an die Pflicht halten, Cybervorfälle an die FINMA zu melden, was zu mangelhafter Information der Aufsichtsbehörde führt. Mehrere Experten weisen ausserdem auf Cyberrisiken im Interbank-Zahlungssystem hin. Aus rechtlichen Gründen konnte die EFK die Schutzmassnahmen dieses Systems nicht prüfen, das nach ihrer Einschätzung eine Blackbox im Schweizer Bankensystem bleibt.

Ein weiteres Beispiel ist die Gebäudesteuerung in der Bundesverwaltung. Es wurden Lücken in den Bereichen Gebäudeautomation, Infrastruktur, Vernetzung der Anwendungssysteme sowie bei den Sicherheits- und Sicherungssystemen festgestellt. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat die Feststellungen der EFK anerkannt und sofortige und gezielte Abhilfemassnahmen eingeleitet.

Die Reaktion des Bundes auf die Gesundheitskrise war wirksam, aber die Herausforderungen bleiben

Die Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie wurden 2020 mehrfach geprüft. Der Jahresbericht der EFK nennt die wichtigsten Ergebnisse namentlich im Bereich der Überbrückungskredite und der Kurzarbeitsentschädigungen (KAE). Bei ersteren steigt die Zahl der Verdachtsfälle. Bei letzteren ist das Missbrauchsrisiko hoch, da wegen des summarischen Bewilligungsverfahrens keine wirkliche Möglichkeit einer vorgängigen Kontrolle besteht.

Die EFK hat die Krise auch genutzt, um ihre Datenanalysen weiterzuentwickeln. Unter strengen rechtlichen Vorgaben hat sie eine Vielzahl an Informationen über die Entschädigungen, die während der Krise ausbezahlt wurden, gesammelt und eingehend analysiert. Heute ist sie die einzige Instanz in der Schweiz, die einen Gesamtüberblick über die Daten aus den verschiedenen Programmen des Bundes hat, um mögliche Doppelentschädigungen identifizieren zu können. 2021 sind mehrere Prüfungen und Evaluationen von Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie im Gang.

Drastischer Anstieg der Whistleblower-Meldungen

2020 gingen bei der EFK über ihr gesichertes Whistleblowing-System 484 Meldungen ein, 2019 waren es 187. Dieser deutliche Anstieg ist grösstenteils auf Meldungen im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise und den Unterstützungsmassnahmen des Bundes zurückzuführen, allen voran zu vermutetem Missbrauch der KAE. Die EFK hat alle eingegangenen Meldungen im Rahmen ihrer Prüftätigkeit bearbeitet oder an die zuständigen Behörden, insbesondere die Strafverfolgungsbehörden, weitergeleitet.

2020 veröffentlichte die EFK 63 Prüf- und Evaluationsberichte (2019 waren es 49) und hat bis zu hundert Presseanfragen beantwortet. Bei vier der fünf gestellten Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gewährte die EFK vollständige oder teilweise Einsicht in die Prüfberichte.

Ende 2020 beschäftigte die EFK 129 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (117,3 VZÄ), im Vorjahr waren es 119 (108,3 VZÄ). Der Aufwand der EFK belief sich auf 29,8 Millionen Franken, der Ertrag auf knapp 1,3 Millionen Franken.

Auskünfte:

Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11

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