Sie sind hier:

PublikationenJustiz & Polizei

Befreites Dokument nach Öffentlichkeitsprinzip Stellungnahme zur Erfüllung der Benennungskriterien durch die Zuständige Behörde «Fonds für die innere Sicherheit» - Bericht der Prüfstelle

Prüfauftrag: 16013

Am 16. April 2014 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für den Zeitraum 2014–2020. Der ISF setzt sich aus den Teilinstrumenten ISF-Grenze und ISF-Polizei zusammen, wobei lediglich der ISF-Grenze von der Europäischen Kommission als Schengen-relevant bezeichnet wurde. Mit der Assoziierung an Schengen und Dublin hat sich die Schweiz verpflichtet, die Weiterentwicklungen des Schengen- bzw. des Dublin-Rechtsrahmens zu übernehmen. Demnach ist die Schweiz verpflichtet, die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu übernehmen und sich am Fonds (ISF-Grenze) zu beteiligen.

Seitennavigation