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Jahresberichte

Es gibt alle Arten von öffentlichen Unternehmen. Oftmals gegründet, um einen Service public zu erbringen, haben sie sich im Laufe der Jahre zu wichtigen Einnahmequellen für Gemeinden, Kantone oder den Bund entwickelt. 2018 haben die Post, Swisscom und RUAG satte 820 Millionen Franken Dividenden in die Bundeskasse gespült. Und dies, obwohl der Erwerb von Beteiligungen an Erwerbsunternehmen zu Anlagezwecken gesetzlich verboten ist.

Diese Unternehmen, deren Aktien vom Staat gehalten werden, bringen diesen in enorme Interessenkonflikte. Er ist zugleich Eigentümer, Regulator, Kunde und zahlt mitunter Subventionen an diese öffentlichen Unternehmen. In seinem ausgezeichneten Bericht vom 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat in Betracht gezogen, Konzessionen für die Erbringung der Grundversorgung zu privatisieren oder auszuschreiben, um die Gewerbefreiheit zu gewährleisten. Aber auch, weil "die potentiellen Interessenkonflikte für den Staat (...) aufgrund des Transfers Thema des Eigentums zu Privaten reduziert [würden]. Da sich der Staat nicht mehr um die Rolle des Eigners kümmern muss, kann er sich davon losgelöst auf die Aufgaben als Regulator, als Aufsichtsinstanz, als Gewährleister der Grundversorgung bzw. der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sowie gegebenenfalls als Kunde konzentrieren". Zudem liessen sich mit einer Privatisierung erhebliche Steuerverluste vermeiden. Mittel, die in diesen Krisenzeiten sehr willkommen wären.

Bis diese wichtigen Ziele erreicht sind, ist es unerlässlich, das Tagesgeschäft dieser Unternehmen zu überwachen. Im September 2020 stand dieses im Mittelpunkt der Arbeit der Schweizerischen Konferenz der Finanzkontrollen (KFIKO), in der die Schwesterorganisationen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) in den Kantonen und Grossstädten der Schweiz zusammenkommen. Sie hat aus diesem Anlass die erste offizielle Stellungnahme ihrer rund dreissig Mitglieder mit einer zentralen Empfehlung veröffentlicht: Eine verstärkte Aufsicht über die Führung öffentlicher Unternehmen ist unerlässlich, um die mit ihrem Management verbundenen Risiken besser abdecken zu können. Was haben wir also in sechs Jahren erreicht? Von welchen Prioritäten haben wir uns leiten lassen?

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat sich in ihrem Bericht vom 12. November 2019 zur Postauto-Affäre ebenfalls in diesem Sinne geäussert: "Die Kommission begrüsst, dass die EFK ihre Kontrollstrategie für die Post ab 2014 angepasst hat. Sie erwartet von der EFK, dass sie künftig bei der Kontrolle von bundesnahen Unternehmen eine regelmässige und einheitliche Praxis anwendet und ihren gesetzlichen Auftrag vollumfänglich erfüllt. Sie wird in den kommenden Jahren die Entwicklung der Aktivitäten der EFK in diesem Bereich verfolgen."

Dies setzt jedoch voraus, dass die öffentlichen Unternehmen nicht versuchen, sich den Prüfungen der EFK und der parlamentarischen Oberaufsicht zu entziehen... Der Fall Swisscom ist in dieser Hinsicht beispielhaft. 2019 hat der Obwaldner Ständerat Erich Ettlin eine Motion zur Änderung des Finanzkontrollgesetzes (FKG) eingereicht mit dem Ziel, die teilprivatisierten Unternehmen des Bundes aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes auszunehmen und nicht mehr der Finanzaufsicht der EFK zu unterstellen. Diese Änderung hätte vor allem Swisscom, aber auch Skyguide oder Identitas betroffen. Der Ständerat hat die Motion 2019 angenommen. Nach ihrer Ablehnung durch den Nationalrat am 30. Oktober 2020 wurde sie jedoch definitiv verworfen.

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, sich die Argumente der Finanzkommission des Nationalrates anzuschauen: Erstens versteht die Kommission nicht, weshalb der Mehrheitsaktionär Bund durch eine EFK-Prüfung einen Vorteil gegenüber Minderheitsaktionären haben soll. Eine Prüfung zeigt Probleme auf, was allen Aktionären und somit auch den Minderheitsaktionären zugutekommt. Es gibt zudem Möglichkeiten, Letztere bei Bedarf zu informieren. Zweitens ist die Swisscom ein Unternehmen, das Leistungen des Service public erbringt. Wenn der Gesetzgeber nun der EFK die Möglichkeit entzieht, die Swisscom zu prüfen, kann sie der Bundesversammlung und den Finanzkommissionen keine Informationen oder Erläuterungen mehr zukommen lassen. Drittens ist die Finanzoberaufsicht des Parlaments eng mit der Aufsichtskompetenz der EFK verbunden. Da das Parlamentsgesetz und das FKG ineinandergreifen, bedeutet eine Beschränkung der Kompetenzen der EFK auch eine Beschränkung der parlamentarischen Finanzoberaufsicht.

Ähnliche Argumente haben die Nationalratsmitglieder aus allen politischen Lagern dazu bewogen, die Motion des Thurgauer Nationalrats Christian Lohr zu unterstützen. Diese fordert das Ende einer gesetzlichen Ausnahmeregelung, die es der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erlaubt, sich der Finanzaufsicht der EFK zu entziehen. Und das, obwohl sie jährliche Subventionen von über einer Milliarde Franken erhält, die von den Steuerzahlenden finanziert wird. Ein Thema, das man im Auge behalten sollte...

Die Mitarbeitenden der EFK haben das Jahr 2020 gesund überstanden und sich stark bei der Überwachung der ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-Krise engagiert. Vielen Dank an sie und an alle, die unsere Arbeit unterstützen!

Medienmitteilung

Jahresbericht 2020

Pressekonferenz Michel Huissoud

Pressekonferenz Eric-Serge Jeannet

Auskünfte:

Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11

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