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Jahresberichte

DokumentWir haben das Ergebnis unserer Arbeit in unseren Jahresberichten zusammengefasst. Hier finden Sie diese Jahresberichten seit 1997.

Vorwort des Direktors

Am 1. September 2022 durfte ich die Leitung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) übernehmen, als 13. Direktor in ihrer 145-jährigen Geschichte. Auch wenn sich die Aufgaben und die Stellung der EFK über den Lauf der Zeit verändert haben, gibt es eine Konstante: den Anspruch, über eine wirksame Institution zu verfügen, die den Bundeshaushalt beaufsichtigt und sich für eine wirtschaftliche Verwendung der Steuergelder einsetzt.

Unsere Arbeit ist daher kein Selbstzweck.

Als oberstes Finanzaufsichtsorgan sprechen wir mit unseren Prüfungen nicht nur Probleme an, sondern zeigen Verbesserungspotenziale auf. Dies mit dem Ziel, die Verwaltung bei ihrer Entwicklung zu fördern und die Bundesversammlung und den Bundesrat bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Um dies zu erreichen, braucht es folgende Zutaten: eine kompromisslose Objektivität und Integrität, eine hohe Professionalität, eine breite Akzeptanz, eine gesunde Prise Beharrlichkeit, eine kritische Grundhaltung und die Bereitschaft, unser Tun und Handeln selbstkritisch zu hinterfragen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Rezeptur zu verfeinern, um mit unserer Arbeit den optimalen Wirkungsgrad zu erreichen.

Eine robuste Rezeptur ist nicht nur für die EFK, sondern auch für die gesamte Bundesverwaltung notwendig, um enorme Herausforderungen zu meistern. Einige davon haben wir 2022 in Prüfungen näher untersucht.

Ein instabiles Umfeld und ausserordentliche Situationen stellen hohe Anforderungen an die EFK und die Geprüften.

Dies hat sich im Rahmen der Bewältigung der Auswirkungen von COVID-19 gezeigt. Rasche und pragmatische Vorgehensweisen und finanzielle Unterstützungsmassnahmen des Bundes von bisher rund 40 Milliarden Franken waren notwendig. Auch wenn die Schweiz die Pandemie vergleichsweise gut überstanden hat, zeigen unsere Prüfungen, dass in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen notwendig sein werden. Potenzielle Missbrauchsfälle sind aufzuarbeiten und die Betroffenen zur Verantwortung zu ziehen. Missbrauch darf sich nicht lohnen!

Die grosse Anzahl komplexer IT-Projekte bergen Chancen und Risiken und bedürfen erhöhter Aufmerksamkeit.

Mit einem beachtlichen Volumen von rund 6,5 Milliarden Franken und langen Laufzeiten gibt es aktuell 19 DTI-Schlüsselprojekte. Mit diesen anspruchsvollen Projekten werden bestehende Systeme abgelöst und die digitale Transformation der Verwaltung vorangetrieben. Im abgelaufenen Jahr hat die EFK mehrere dieser Projekte geprüft. Die Ergebnisse zeigen Erfolge, aber auch vielerorts Handlungsbedarf, um die Projekte zum gewünschten Erfolg zu bringen. Der Fachkräftemangel ist zudem ein kritischer Faktor und führt zu Verzögerungen oder Mehrkosten. Zum Fachkräftemangel sind Massnahmen notwendig – ein Thema, das die EFK übrigens in ihrem Jahresprogramm 2023 aufgreift.

Die Übernahme der neuen Aufgaben zur Politikfinanzierung wird unter grossem Zeitdruck abgewickelt.

Im August 2022 wurde die Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung verabschiedet. Seitdem ist die EFK zuständige Stelle für die Entgegennahme, Kontrolle und Veröffentlichung der Meldungen zur Finanzierung von Wahlen und Kampagnen. Die neuen Bestimmungen sind erstmalig anwendbar für die Nationalrats- und Ständeratswahlen 2023. Die EFK baut nun eine IT-Plattform auf, klärt zahlreiche Auslegungsfragen und schult die politischen Akteurinnen und Akteure. Eine Herkulesaufgabe, aber wir werden im Herbst bereit sein!

Diese und weitere anspruchsvolle Aufgaben werden uns in den nächsten Jahren begleiten. Mit über 80 publizierten Berichten im Jahr 2022, zahlreichen Mediengesprächen und Vertretungen in Kommissionssitzungen setzen wir uns ein, die gewonnenen Erkenntnisse mit unseren Stakeholdern zu teilen und die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Ein grosses Merci den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem Einsatz und ihrer Arbeit die EFK prägen und diese Herausforderungen in ihrer täglichen Arbeit stemmen. Danke meinen Vorgängern, die mit ihrer Arbeit die EFK zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Und ein grosses Dankeschön den vielen internen und externen Partnern, welche die EFK jeweils bei ihrer Arbeit unterstützen und sich kontinuierlich weiterentwickeln.

Jahresbericht 2022

Medienmitteilung

Anhang Jahresbericht 2022 (Excel)

Auskünfte:

Eidgenössische Finanzkontrolle, Tel. 058 463 11 11 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

«Den Fokus auf Prüfungen vor Ort legen!». Dies ist seit mehreren Jahren der Leitsatz der Arbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Die Suche nach Fakten, die Konfrontation von Hypothesen mit der Realität vor Ort, die Überprüfung von Informationen an das Parlament oder die Bevölkerung – das ist die tägliche Arbeit bei der EFK. Wir müssen unvoreingenommen arbeiten und uns vor dogmatischen Positionen hüten.

In den letzten Jahren führte dies mitunter zu unerfreulichen Befunden: So musste der Tarif für ambulant erbrachte ärztliche Leistungen revidiert werden. Die Einzahlungen in die Fonds für die Stilllegung von Kernanlagen und die Entsorgung von radioaktiven Abfällen waren wahrscheinlich unzureichend. In über der Hälfte der Botschaften des Bundesrates gab es keine zuverlässigen Folgeabschätzungen der vorgeschlagenen Beschlüsse. Die Tätigkeit der Schweizer Zollfreilager stellte eine Gefahr für das internationale Ansehen der Schweiz dar. Die Departemente des Bundes können nur effizient geführt werden, wenn starke Querschnittsprüfungen durchgeführt werden, wie etwa im Bereich der Informatik. Es wurden Massnahmen ergriffen und die Situation hat sich oft verbessert.

Diese Dossiers sind exemplarisch, denn sie zeigen, dass die EFK eine Überwachungsfunktion ausübt. Indem sie Themen aufgreift, bevor eine Krise ausbricht, folgt sie einer weiteren ihrer strategischen Schwerpunkte: «Die EFK schaltet sich so früh wie möglich ein, um Probleme und mögliche Verbesserungen rechtzeitig zu erkennen».

Der Föderalismus ist in der Schweiz nach wie vor ein hochsensibles Thema. Die Prüfungen der EFK in den Kantonen sind da keine Ausnahme, denn sie rütteln an wunden Punkten. Es gibt drei Arten von Prüfungen.

Die Prüfungen der ersten Gruppe kontrollieren die korrekte Anwendung des Bundesrechts, wie etwa bei der Berechnung des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen oder die Umsetzung des Sozialversicherungsrechts. Entspricht es beispielsweise dem Willen des Gesetzgebers, dass ein Antrag auf Ergänzungsleistungen in grosszügigen Kantonen in durchschnittlich 18 % der Fälle abgelehnt wird, in strengeren Kantonen jedoch in 44 % der Fälle?

Die zweite Gruppe bilden die Subventionsprüfungen. Dabei wird validiert, ob die Bundesgelder sinnvoll verwendet werden – zum Beispiel für die Nationalstrassen, die Entschädigungen für Härtefälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder die 2,1 Milliarden Franken, die der Bund für die Arbeiten der dritten Rhonekorrektion aufwenden wird (siehe Kapitel 5.A dieses Jahresberichts).

Die dritte Gruppe befasst sich mit der Art und Weise, wie die Bundesämter ihre Beziehungen mit den Kantonen handhaben. Das ist eindeutig der heikelste Bereich. Die EFK legt erstmals eine Studie darüber vor, wie der Bund seine Beziehungen zu den Kantonen organisatorisch steuert. Zusammenfassend lässt sich sagen: Er ist besser über seine Beziehungen zu Mexiko informiert als über die Beziehungen seiner Bundesämter zum Wallis (Kapitel 8.A).

Auch die Informatik gehört zu dieser Gruppe. Zu nennen sind die Herausforderung bei den Telekommunikationsnetzen (Kapitel 6.C), aber auch die Schwierigkeit, elektronische Daten zu definieren und zu sammeln. Nach den Handelsregister- und Strassenverkehrsdaten befasste sich die EFK mit den Daten des Betreibungs- und Konkursregisters (Kapitel 8.B). Das Fazit der verschiedenen Prüfungen ähnelt sich: Die Schweiz bekundet in vielen Bereichen Schwierigkeiten, die in den Kantonen erfassten Daten auf gesamtschweizerischer Ebene zu konsolidieren. Dadurch wird die Umsetzung des «Once-only-Prinzips» verhindert, obschon die Schweiz am 6. Oktober 2017 in Tallin die entsprechende Deklaration unterzeichnet hat. Diese beklagenswerte Situation behindert vor allem die Bundesverwaltung, die Nutzer der Register sowie die Strafverfolgungsbehörden.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Kantonsverwaltungen verwenden unterschiedliche Software, die Daten sind nicht in allen Kantonen gleich definiert, von schlechter Qualität, unvollständig oder die Bundesämter erhalten sie nicht... 2011 zeigte ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz, dass die Verabschiedung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Informatikbereich der einzige vernünftige Weg sei. Doch das Dogma des Föderalismus wacht. Niemand wagt es, dieses Dossier sachlich anzugehen und sich dieser verfassungsrechtlichen Aufgabe zu stellen.

2014 hatte der Zeichner Mix & Remix in unserem Jahresbericht die teils föderalistischen Probleme des Informatikprojekts «Informationssystem Verkehrszulassung» des Bundesamts für Strassen (ASTRA) illustriert. Dies hatte eine offizielle Reaktion der Konferenz der Kantonsregierungen zur Folge: Im Juni 2015 beschwerte sie sich beim Bundesrat über die Unverschämtheit dieser Karikatur und der EFK.

Seither sind sechs Jahre vergangen und die Pandemie ist dazu gekommen. Die endlosen Diskussionen um die Statistiken der COVID-19-Fälle sowie die Anzahl der Patienten auf den Intensivstationen bestätigten die beunruhigenden Feststellungen der EFK zur Datenverfügbarkeit und -qualität. Am 26. Dezember 2021 sagte der Bundesrat Guy Parmelin, damaliger Bundespräsident, in einem Interview mit der SonntagsZeitung, das speziell der Pandemie gewidmet war: «Der Föderalismus ist eine der vielen Stärken in unserem Land. Natürlich ist er manchmal schwerfällig und kompliziert. Gerade in einer Krise.» Dem kann die EFK nur beipflichten.

Das war’s. Ich wünsche der EFK viel Glück für die Zukunft. Nach 34 Jahren bei der EFK werde ich mich Ende August in den Ruhestand verabschieden. Vielen Dank an alle, die unsere Arbeit unterstützen!

Jahresbericht 2021

Medienmitteilung

Anhang Jahresbericht 2022 (Excel)

Auskünfte:

Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11

Es gibt alle Arten von öffentlichen Unternehmen. Oftmals gegründet, um einen Service public zu erbringen, haben sie sich im Laufe der Jahre zu wichtigen Einnahmequellen für Gemeinden, Kantone oder den Bund entwickelt. 2018 haben die Post, Swisscom und RUAG satte 820 Millionen Franken Dividenden in die Bundeskasse gespült. Und dies, obwohl der Erwerb von Beteiligungen an Erwerbsunternehmen zu Anlagezwecken gesetzlich verboten ist.

Diese Unternehmen, deren Aktien vom Staat gehalten werden, bringen diesen in enorme Interessenkonflikte. Er ist zugleich Eigentümer, Regulator, Kunde und zahlt mitunter Subventionen an diese öffentlichen Unternehmen. In seinem ausgezeichneten Bericht vom 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat in Betracht gezogen, Konzessionen für die Erbringung der Grundversorgung zu privatisieren oder auszuschreiben, um die Gewerbefreiheit zu gewährleisten. Aber auch, weil "die potentiellen Interessenkonflikte für den Staat (...) aufgrund des Transfers Thema des Eigentums zu Privaten reduziert [würden]. Da sich der Staat nicht mehr um die Rolle des Eigners kümmern muss, kann er sich davon losgelöst auf die Aufgaben als Regulator, als Aufsichtsinstanz, als Gewährleister der Grundversorgung bzw. der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sowie gegebenenfalls als Kunde konzentrieren". Zudem liessen sich mit einer Privatisierung erhebliche Steuerverluste vermeiden. Mittel, die in diesen Krisenzeiten sehr willkommen wären.

Bis diese wichtigen Ziele erreicht sind, ist es unerlässlich, das Tagesgeschäft dieser Unternehmen zu überwachen. Im September 2020 stand dieses im Mittelpunkt der Arbeit der Schweizerischen Konferenz der Finanzkontrollen (KFIKO), in der die Schwesterorganisationen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) in den Kantonen und Grossstädten der Schweiz zusammenkommen. Sie hat aus diesem Anlass die erste offizielle Stellungnahme ihrer rund dreissig Mitglieder mit einer zentralen Empfehlung veröffentlicht: Eine verstärkte Aufsicht über die Führung öffentlicher Unternehmen ist unerlässlich, um die mit ihrem Management verbundenen Risiken besser abdecken zu können. Was haben wir also in sechs Jahren erreicht? Von welchen Prioritäten haben wir uns leiten lassen?

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat sich in ihrem Bericht vom 12. November 2019 zur Postauto-Affäre ebenfalls in diesem Sinne geäussert: "Die Kommission begrüsst, dass die EFK ihre Kontrollstrategie für die Post ab 2014 angepasst hat. Sie erwartet von der EFK, dass sie künftig bei der Kontrolle von bundesnahen Unternehmen eine regelmässige und einheitliche Praxis anwendet und ihren gesetzlichen Auftrag vollumfänglich erfüllt. Sie wird in den kommenden Jahren die Entwicklung der Aktivitäten der EFK in diesem Bereich verfolgen."

Dies setzt jedoch voraus, dass die öffentlichen Unternehmen nicht versuchen, sich den Prüfungen der EFK und der parlamentarischen Oberaufsicht zu entziehen... Der Fall Swisscom ist in dieser Hinsicht beispielhaft. 2019 hat der Obwaldner Ständerat Erich Ettlin eine Motion zur Änderung des Finanzkontrollgesetzes (FKG) eingereicht mit dem Ziel, die teilprivatisierten Unternehmen des Bundes aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes auszunehmen und nicht mehr der Finanzaufsicht der EFK zu unterstellen. Diese Änderung hätte vor allem Swisscom, aber auch Skyguide oder Identitas betroffen. Der Ständerat hat die Motion 2019 angenommen. Nach ihrer Ablehnung durch den Nationalrat am 30. Oktober 2020 wurde sie jedoch definitiv verworfen.

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, sich die Argumente der Finanzkommission des Nationalrates anzuschauen: Erstens versteht die Kommission nicht, weshalb der Mehrheitsaktionär Bund durch eine EFK-Prüfung einen Vorteil gegenüber Minderheitsaktionären haben soll. Eine Prüfung zeigt Probleme auf, was allen Aktionären und somit auch den Minderheitsaktionären zugutekommt. Es gibt zudem Möglichkeiten, Letztere bei Bedarf zu informieren. Zweitens ist die Swisscom ein Unternehmen, das Leistungen des Service public erbringt. Wenn der Gesetzgeber nun der EFK die Möglichkeit entzieht, die Swisscom zu prüfen, kann sie der Bundesversammlung und den Finanzkommissionen keine Informationen oder Erläuterungen mehr zukommen lassen. Drittens ist die Finanzoberaufsicht des Parlaments eng mit der Aufsichtskompetenz der EFK verbunden. Da das Parlamentsgesetz und das FKG ineinandergreifen, bedeutet eine Beschränkung der Kompetenzen der EFK auch eine Beschränkung der parlamentarischen Finanzoberaufsicht.

Ähnliche Argumente haben die Nationalratsmitglieder aus allen politischen Lagern dazu bewogen, die Motion des Thurgauer Nationalrats Christian Lohr zu unterstützen. Diese fordert das Ende einer gesetzlichen Ausnahmeregelung, die es der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erlaubt, sich der Finanzaufsicht der EFK zu entziehen. Und das, obwohl sie jährliche Subventionen von über einer Milliarde Franken erhält, die von den Steuerzahlenden finanziert wird. Ein Thema, das man im Auge behalten sollte...

Die Mitarbeitenden der EFK haben das Jahr 2020 gesund überstanden und sich stark bei der Überwachung der ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-Krise engagiert. Vielen Dank an sie und an alle, die unsere Arbeit unterstützen!

Medienmitteilung

Jahresbericht 2020

Pressekonferenz Michel Huissoud

Pressekonferenz Eric-Serge Jeannet

Auskünfte:

Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11

Seit sechs Jahren, meiner ersten Amtsperiode, leitet das heutige Führungsteam die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Zeit für eine Bilanz: Man hat viel gelesen und gehört über die Veröffentlichung der Berichte, die mediale Präsenz, die Mittel der EFK oder auch über den Ton unserer Publikationen.

Die Form ist wichtig, bekanntlich macht ja der Ton die Musik, so viel ist klar. Die Formfrage stand im Mittelpunkt und hat viel Aufmerksamkeit erregt. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat eine klare Position zur Publikationspraxis der EFK bezogen und in ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht festgehalten: «Für die Finanzdelegation hat die EFK mit den umgesetzten Massnahmen ihre Informations- und Publikationspraxis eindeutig verbessert. (...) Eine weitergehende Selbstbeschränkung der EFK in ihrer Informationsautonomie lehnt die Finanzdelegation ab.»

Nachdem Fragen der Form damit zumindest vorläufig beantwortet sind, können wir uns dem Inhalt zuwenden, der schliesslich auch von Bedeutung ist. Unbedeutende Themen perfekt zu prüfen oder erhebliche Risiken zu ignorieren, sind für die Steuerzahlenden wahrscheinlich weitaus gravierender als der Inhalt des Twitter-Feeds der EFK.

Was haben wir also in den sechs Jahren geleistet und erreicht? Welche Prioritäten haben uns geleitet?

Unsere erste Priorität waren die öffentlichen Unternehmen. Wir haben sie systematisch in drei Richtungen geprüft. Erstens haben wir validiert, ob Governance-Instrumente vorhanden sind und richtig greifen. Das war beim Compliance-Management der RUAG und beim Risikomanagement der Post nicht der Fall. Seither hat sich die Situation erfreulicherweise gebessert. Der zweite Schwerpunkt liegt auf IT-Systemen von nationaler Bedeutung, sei es bei den SBB die IT-Sicherheit in Tunneln und dem Schweizer Abrechnungssystem NOVA oder im militärischen Bereich die IT-Sicherheit bei der RUAG. Und schliesslich die Beziehung zwischen dem Bund und seinen Unternehmen. Die EFK prüfte die Zusammenlegung von ziviler und militärischer Flugsicherung bei Skyguide und die Subventionen an die SBB. Unser Ziel: dafür sorgen, dass Geld, das für eine konkrete Aufgabe bestimmt ist, nicht zweckentfremdet ausgegeben wird. Natürlich haben diese Prüfungen bei den Bundesunternehmen Reaktionen ausgelöst. So stützte sich die RUAG 2016 auf ein Zürcher Rechtsgutachten in dem letztendlich vergeblichen Versuch, nicht geprüft zu werden. Bei Swisscom wurde noch vor Abschluss unseres ersten Audits des Risikomanagements im Parlament eine Motion eingebracht, die jede weitere Prüfung durch die EFK verhindern soll...

Der Trumpf der EFK? Wir sind die einzige Institution, die rechtmässig vor Ort – auch im Ausland – überprüfen kann, ob die Situation eines Unternehmens dem entspricht, was es in seinen Berichten an Regierung und Parlament meldet. So sind wir beispielsweise für die RUAG nach Ungarn und Deutschland, für die Post nach Frankreich und Liechtenstein gereist. Wir nennen das «Gummistiefel-Prüfung». Diese Vorgehensweise aus nächster Nähe ist auch die, die wir in den letzten Jahren bei den Subventionsprüfungen favorisiert haben. Dies war unsere zweite Priorität: Bei den Empfängern von Bundeshilfen direkt prüfen, was sie mit den Geldern machen, sei es eine Transportfirma, eine Stiftung wie Pro Senectute, eine Hilfsorganisation in Afrika oder eine Käserei.

Dritter Schwerpunkt dieser sechs Jahre: die Wirtschaftskriminalität. 2015 hatten wir festgestellt, dass mehrere Bundesämter und -behörden eine entscheidende Rolle im Kampf gegen diese Verbrechen spielen. Aufgrund einer Analyse des ehemaligen Staatsanwalts Paolo Bernasconi haben wir etwa zehn Prüfungsthemen identifiziert: vom Umgang mit beschlagnahmten Gütern über die Datenqualität der Handelsregisterdaten bis hin zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, dem Goldhandel, der Funktionsweise der Bundesgerichte, den spezifischen Aufgaben von fedpol oder der Rückgabe von Potentatengeldern. In den sechs Jahren haben wir eine Bestandsaufnahme vorgenommen, die aufzeigt, dass da noch viel Verbesserungspotenzial vorhanden ist.

Betrug ist nicht das Privileg von Herrschaften in dunklen Anzügen. Deshalb haben wir auch den Missbrauch von Sozialleistungen ins Visier genommen. Eine Risikoanalyse in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in den Kantonen hat die wichtigsten Risiken und die notwendigen Prüfungen aufgezeigt. Nach ersten, erfolgversprechenden Schritten haben wir beschlossen, unsere Kapazitäten in der Datenanalyse auszubauen. Auf Bundesebene ist sie das wirksamste Mittel, um systembedingte Missbräuche zu erkennen und zu bekämpfen.

Im Auftrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte legte die EFK den vierten Schwerpunkt auf die sogenannten Querschnittsämter. Drei Jahre in Folge hat die EFK systematisch die Ämter für Finanzen, Personal, Informatik, Risikomanagement, Logistik und Bauten geprüft. Ziel: validieren, dass diese Ämter nicht nur Richtlinien erlassen, sondern auch deren Einhaltung überwachen und ein System von Sanktionen haben, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen. Dies ist der einzige Bereich, in dem wir keine Verbesserung erzielen konnten. Trotz unserer ernüchternden Feststellungen hält der Bundesrat an der departementalen Führung der Bundesverwaltung ohne übergreifende Überwachung und Steuerung fest und will die Kompetenzen der Querschnittsämter nicht stärken. Es wird daher weiterhin bei den sieben Generalsekretariaten liegen, beispielsweise die Einhaltung der IT-Sicherheitsvorgaben oder Beschaffungsverfahren in ihrem eigenen Departement sicherzustellen.

Womit wir beim fünften und letzten Schwerpunkt dieser Amtszeit angekommen sind: den IT-Projekten. Nach dem eklatanten Misserfolg des Projekts INSIEME wurden mehrere Massnahmen ergriffen. Darunter die regelmässige Prüfung der IKT-Schlüsselprojekte durch die EFK. Diese Aufgabe ist ressourcenintensiv, aber der Aufwand lohnt sich. Nicht nur aufgrund des Investitionsvolumens, sondern vor allem wegen des grossen Einsparpotenzials dieser Projekte. Das zeigt das DaziT-Programm der Zollverwaltung. Bei dieser Transformation geht es nicht allein um die Informatik. Sie stellt Prozesse infrage und macht das Leben nicht nur für die Verwaltung einfacher, sondern auch für die Wirtschaft und die Zollkunden. Möglich ist so etwas allerdings nur, wenn eine grundsätzliche Bereitschaft zu hinterfragen da ist. Das SUPERB-Programm wird hier ein interessanter Test sein. Die Umgestaltung der Supportprozesse der Bundesverwaltung kann nur gelingen, wenn eine departementsübergreifende Steuerung die viel beschworene departementale Verwaltungsführung aufbricht. Ansonsten werden mehrere Hundert Millionen Franken ausgegeben, ohne wirklichen Nutzen.

Wir bleiben dran, beobachten die Entwicklungen sehr aufmerksam und werden unsere Arbeit auch in Zukunft immer wieder an die sich ändernden Risiken anpassen.

Wir danken allen, die uns bei unserer Arbeit unterstützen!

Medienmitteilung

Jahresbericht 2019

Auskünfte:

Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11