Jahresberichte
Stellte ein Angestellter des Bundes 2008 eine Straftat fest, musste er sie von Gesetzes wegen nicht anzeigen. Eine Rechtslücke, auf welche die Experten von GRECO, eines Gremiums des Europarates, damals in ihrem Evaluationsbericht über die Schweiz aufmerksam machten.
Um diese Lücke zu schliessen, erarbeitete das Bundesamt für Justiz in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Personalamt und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) den neuen Artikel 22a des Bundespersonalgesetzes. Diese Bestimmung über die Anzeigepflicht für von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen und Vergehen trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Bei dieser Gelegenheit erblickte das Whistleblowing in der Bundesverwaltung das Licht der Welt. Denn im gleichen Artikel wurde auch das Recht der Mitarbeitenden des Bundes verankert, andere von ihnen festgestellte Unregelmässigkeiten zu melden. Dabei sind zwei Aspekte von Bedeutung: Der in gutem Glauben handelnde Whistleblower ist rechtlich gegen jede berufliche Benachteiligung geschützt, und die Meldung erfolgt an die EFK.
Die Verankerung im Gesetz über das Bundespersonal hat leider einen Schönheitsfehler: Die Bestimmung ist nicht auf Mitarbeitende anwendbar, die nach dem Obligationenrecht beschäftigt sind, so etwa für die RUAG, die Post und zum Teil für die SBB. Von diesen Beschäftigten nimmt die EFK die Meldungen gerne entgegen und behandelt sie vertraulich, kann gutgläubigen Informantinnen und Informanten aber keinen rechtlichen Schutz gegen eine missbräuchliche Kündigung gewährleisten.
Seit 2011 nimmt die Anzahl der Meldungen konstant zu, vor allem seit wir unsere neue Plattform www.whistleblowing.admin.ch in Betrieb genommen haben. Mittlerweile stellt das IT-System die anonyme Verarbeitung der Meldungen sicher. Das gilt für Meldungen über Unregelmässigkeiten von Angestellten des Bundes, aber auch von Dritten.
Die Bearbeitung dieser Meldungen ist für die EFK nicht ganz einfach. Es muss vorsortiert und vor Ort kritisch überprüft werden, ob die Informationen stichhaltig sind. Meldungen können auch darauf angelegt sein, jemandem zu schaden. Anschliessend muss der richtige Zeitpunkt erkannt werden, um ein allfälliges Strafverfahren einzuleiten, ohne dieses gleichzeitig zu behindern, indem man die Täter alarmiert. In jedem Fall ist alles zu unterlassen, was den Whistleblower gefährden könnte. Und schliesslich gilt es, keine Information zu übersehen, die sich später als wichtig erweisen könnte.
Dieses System ist alles andere als der von manchen gefürchtete «Polizeistaat». Vielmehr gibt es der Bevölkerung die Gelegenheit, an der Aufsicht über ihre Verwaltung aktiv teilzuhaben. Und es bietet die Möglichkeit, Anschuldigungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu entkräften.
Beispiele gefällig? Aufgrund mehrerer Meldungen hat die EFK das Finanzmanagement der SBB Transportpolizei geprüft. Gut für die SBB: Es gibt keine zweite Postauto-Affäre, die Buchhaltungsfehler haben nicht dasselbe Ausmass, und einige Kosten wurden nicht zum Nachteil, sondern zum Vorteil der subventionierten Bereiche der SBB zugewiesen. Weiteres Beispiel: die Margen der RUAG. Nach Vorwürfen eines Whistleblowers, die von der Presse aufgegriffen wurden, bat die RUAG die EFK, ihre Bücher zu prüfen. Dieses Audit sollte die Frage nach der Rentabilität der RUAG-Verkäufe an den Bund endgültig klären.
Für die EFK ist diese Entwicklung nicht abgeschlossen. Rechnungshöfe verschiedener Länder haben 2013 eine neue Norm verabschiedet, die sich mit ihren Beziehungen zur Bevölkerung befasst. Man hat erkannt, dass sich der Dialog zwischen Kontrollbehörde und Öffentlichkeit positiv auf das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung auswirkt.
In bester eidgenössischer Tradition möchten wird diesen Dialog pflegen, indem wir der Öffentlichkeit die Gelegenheit geben, sich einzubringen oder an unserer Arbeit teilzuhaben. Wir sehen unseren Auftrag darin, dafür zu sorgen, dass das Geld der Steuerzahlenden wirksam ausgegeben und Verschwendung vermieden wird. Wir haben einen sehr grossen Aufsichtsbereich. Wenn Ihnen also Fragen auf den Nägeln brennen oder Sie Zweifel am Umgang mit einer Subvention oder einem Projekt haben, melden Sie sich (
Danke an alle, die unsere Arbeit unterstützen!
Auskünfte:
Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11