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Zuwenig Prioritäten und Steuerung bei der Subventionierung von Umschlagterminals
Die Eidg. Finanzkontrolle prüfte die Bundessubventionen an die Umschlagterminals. Sie fordert von den Bundesstellen eine Strategie mit Schwerpunkten und schlägt eine Änderung der Finanzierung vor. Die Voranschlagskredite sollen realistischer budgetiert werden.
Zur Förderung des kombinierten Verkehrs unterstützt der Bund die Errichtung von Terminals mit zinslosen rückzahlbaren Darlehen und à fonds perdu Beiträgen. Der Betreiber muss mindestens 20 Prozent mit eigenen Mitteln finanzieren. Seit 1986 hat der Bund 39 Anlagen unterstützt. 31 Terminals befinden sich im Inland, 8 im Ausland. Die grössste vom Bund mitfinanzierte Anlage ist das Terminal Busto Arsizio-Gallarate in Norditalien. Der Bund beteiligte sich seit 1986 insgesamt mit rund 400 Millionen Franken, wobei auf Busto Arsizio-Gallarate 162 Millionen Franken entfallen.
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) stellte fest, dass nur für den alpenquerenden Transitverkehr Ziele gesetzt wurden. Es fehlen aber Ziele für den Import-/Export- und den Binnenverkehr, obwohl ein grosses Gütervolumen zwischen der Schweiz und Nordeuropa anfällt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) setzte die Priorität auf den Terminal in Norditalien. Die anderen Projekte gehorchten eher regionalpolitischen Bedürfnissen als logistischen Prioritäten. Entsprechend konnte die Anschubfinanzierung des Bundes die Produktivität des kombinierten Verkehrs nur geringfügig verbessern. Angesichts der hohen Investitions- und Betriebskosten können die wenigsten Anlagen wirtschaftlich betrieben werden.
Entgegen den Empfehlungen des nationalen Forschungsprogrammes Nr. 41 entwickelte das BAV keine Standortplanung und definierte keine technischen Standards. Was die Finanzierung betrifft, konnte das BAV die Grundlagen für die Budgetierung des Kredites nicht nennen. In den letzten zehn Jahren wurden regelmässig Kreditreste ausgewiesen. Angesichts der hohen Beteiligung des Bundes und der wirtschaftlich schwierigen Lage ist zu befürchten, dass die Bundesdarlehen nicht zurückbezahlt werden können.
Gestützt auf ihre Analyse unterbreitete die EFK verschiedene Empfehlungen. Der Bund sollte eine aktivere Rolle in der Bedürfnisabklärung und der Infrastrukturplanung spielen. Einzelprojekte sollten anhand von griffigen Kriterien beurteilt werden. Die Finanzierungsbedingungen sollten besser definiert und die verschiedenen Innovationsförderungsinstrumente sollten koordiniert werden. Die EFK hat empfohlen, nur noch à fonds perdu Beiträge auszurichten und den Höchstsatz von 80 Prozent zu reduzieren. Sie ist zudem der Ansicht, dass die Voranschlagskredite angesichts der jährlichen Kreditreste im Sinne der Budgetwahrheit gekürzt werden sollten.
Auskunft:
Laurent Crémieux, Projektleiter, Kompetenzzentrum Evaulation, Tel. 031 323 11 12- Details