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Leistungsvertrag Pro Senectute - Evaluation der Transparenz der Beitragsverwendung und der Ausrichtung auf vulnerable Zielgruppen
Die Eidg. Finanzkontrolle untersuchte die Wirkungen der Bundesbeiträge an Pro Senectute. Die Prüfung zeigte insgesamt gute Ergebnisse, die Leistungen sollten jedoch noch systematischer auf die gefährdeten Zielgruppen ausgerichtet werden. Dabei erweist sich die Steuerung über konkrete Aktivitäten als sinnvoll.
Mit Pro Senectute hat der Bund für die Jahre 2010 bis 2013 einen Leistungsvertrag mit einem jährlichen finanziellen Rahmen von 54 Millionen Franken abgeschlossen. Damit sollen die Tätigkeiten von Pro Senectute "unter besonderer Berücksichtigung von vulnerablen Zielgruppen" ausgerichtet werden. 28,5 Millionen Franken leitet Pro Senectute an die kantonalen Stellen für tatsächlich erbrachte Leistungen vor Ort weiter. Diese umfassen: Sozialberatung, Projekte in der Gemeinwesenarbeit, Gruppenkurse in den Bereichen Sport und Bildung sowie Angebot von Dienstleistungen zu Hause. Für Koordination und Entwicklung erhalten die kantonalen Pro Senectute Stellen zusätzlich eine Jahrespauschale von 18,8 Millionen Franken. Die nationale Geschäftsstelle wird mit 6,4 Millionen Franken entschädigt.
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob mit den Beiträgen aus dem AHV-Fonds die erwartete Wirkung erzielt werden konnte. Sie stellte fest, dass mit der aktuellen Beitragsvergabe und Berichterstattung die Zielerreichung zu wenig klar ersichtlich ist. Eine Pauschalierung beziehungsweise die Fokussierung auf die Zielerreichung erachtet die EFK bei einem wirkungsorientierten Leistungsvertrag als angemessener.
Die EFK untersuchte auch, ob die Dienstleistungen in den Bereichen Sozialberatung und Gemeinwesenarbeit die Zielgruppen wirklich erreichen. Die EFK ist der Ansicht, dass die strategische Umsetzung der Ausrichtung auf die vulnerablen Zielgruppen zu zögerlich verläuft. Zwar unternehmen die kantonalen Stellen vor Ort verschiedene Initiativen, um die Erreichbarkeit zu verbessern, diese Massnahmen sind jedoch noch nicht strategisch koordiniert. Ein schweizweites Konzept ist zwar initialisiert, aber noch nicht vollendet. Die EFK ist der Meinung, dass mit der Bestimmung von geeigneten Aktivitäten und von Strategien zur Identifikation der gefährdeten Zielgruppen die Wirkung erhöht werden kann.
Vor diesem Hintergrund hat die EFK für die nächste Leistungsvertragsperiode verschiedene Empfehlungen formuliert. Pro Senectute sollte mit den kantonalen Stellen Massnahmen zur Erreichung der gefährdeten Zielgruppen bestimmen, welche auch Strategien beinhalten, wie diese identifiziert und zu einer Teilnahme motiviert werden können. Das Bundesamt für Sozialversicherungen und Pro Senectute wollen die Empfehlungen umsetzen. Leistungsaufträge sind ein immer wichtigeres Steuerungsinstrument des Bundes. Die EFK wird deshalb auch Kosten-Nutzen-Aspekte von anderen Vereinbarungen prüfen.
Auskünfte:
Emmanuel Sangra, Leiter Fachbereich Evaluation, Tel. 031 324 94 93- Details