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Verpflichtungskredite: Frischer Wind für in die Jahre gekommenes Finanzinstrument
Wenn die Bundesverwaltung finanzielle Verpflichtungen eingeht, die sich über mehrere Jahre erstrecken, muss sie dem Parlament einen Verpflichtungskredit beantragen. Die Verwendung dieser Kredite wird anschliessend in einem Anhang der Staatsrechnung dokumentiert. Per Ende 2011 wies der Anhang rund 200 Verpflichtungskredite im Gesamtwert von 174 Milliarden Franken aus.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat überprüft, ob dieses 1968 eingeführte Instrument in der heutigen Form seinen Zweck noch erfüllt und ob die darin enthaltene Information zuverlässig ist.
Die Bedürfnisse der verschiedenen Adressaten divergieren stark: Während sich die einen auch mit einem statischen und rudimentäreren Instrument zufrieden geben würden, wünschen sich die anderen im Gegenteil mehr Informationen. Die EFK hat der EFV empfohlen, ihre Analyse zu vertiefen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat eingewilligt, die verschiedenen Praktiken zu vereinheitlichen und gleichzeitig gewisse Begriffe, die heute zu unterschiedlichen Auslegungen Anlass geben, zu präzisieren. Die EFV wird sich ferner dafür einsetzen, das Fehlerrisiko zu senken, das bei der Durchführung manueller Erfassungen von Daten zwischen verschiedenen Rechnungssystemen besteht.
Auskünfte:
Michel Huissoud, Stv. Direktor, Tel. 031 323 10 35- Details