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Gebäudeprogramm: unklare Kompetenzen, grosse Finanzlücke

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) untersuchte die komplexe Projektorganisation des Gebäudeprogrammes von Bund und Kantonen. Es bestehen Doppelspurigkeiten. Die Zuständigkeiten der beiden involvierten Bundesämter sind ungenügend geklärt. Sie stellte weiter fest, dass zwischen den verfügbaren finanziellen Mittel des Programms und den zugesagten Fördergeldern eine grosse Lücke klafft.

Bund und Kantone fördern seit 2010 energetische Gebäudesanierungen mit jährlich rund 180 Millionen Franken, die aus der Zweckbindung der CO2-Abgabe stammen. Zwei Drittel davon fliessen in den Programmteil A, der nach landesweit harmonisierten Standards Sanierungen an der Gebäudehülle fördert. Die verbleibenden Gelder werden im Programmteil B als Globalbeiträge an die Kantone für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Abwärmenutzung sowie Gebäudetechnik ausgerichtet. Beim Programmteil A sind das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Energie zuständig. Für den harmonisierten Vollzug des Programmes sind die Kantone verantwortlich. Die EFK stellte fest, dass der Programmteil A unsystematisch organisiert ist und die Entscheidungsprozesse kompliziert sind. Die Zuständigkeiten der beiden Bundesämter sind ungenügend geklärt. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind widersprüchlich organisiert, sowohl auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene. Die Nachfrage übersteigt zudem seit 2010 die verfügbaren Fördermittel deutlich. Die bis 2014 voraussichtlich verfügbaren 575 Millionen Franken waren bereits im Oktober 2012 verpflichtet.

Der Programmteil B wird über Globalbeiträge an die Kantone gesteuert. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung stimmen gut miteinander überein. Zentral ist das harmonisierte Fördermodell, mit dem die kantonalen Programme vereinheitlicht werden. Je wirksamer das Programm eines Kantons ist, desto mehr Globalbeiträge erhält er.

Die EFK hat empfohlen, die Umsetzung beider Programmteile beim Bundesamt für Energie zu konzentrieren. Die Aufgaben und Kompetenzen sollen zudem stärker an die Kantone delegiert und die einheitliche Finanzierung über Globalbeiträge geprüft werden. Verbesserungsbedarf ortet die EFK bei der Aufsicht durch den Bund beim Teil B.

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ist mit den Empfehlungen einverstanden. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren äusserte grundsätzliche Bedenken gegen eine ausschliessliche Finanzierung mit Globalbeiträgen. Das Parlament wird mit der Energiestrategie 2050 über die neue Finanzierung befinden können.

Medienmitteilung: Gebäudeprogramm: unklare Kompetenzen, grosse Finanzlücke

Auskünfte:

Robert Scheidegger, Mandatsleiter Prüfbereich UVEK, Tel. 031 323 10 66

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