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Stilllegungs- und Entsorgungsfonds: Schwächen bei der Governance und finanzielle Risiken für den Bund

Fehlende Ressourcen beim Stilllegungs- und Entsorgungsfonds stellen ein hohes finanzielles Risiko für den Bund dar. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist über die Situation besorgt. Bei einer Prüfung hält sie ausserdem fest, dass die Kernkraftwerkbetreiber in dem Organ resp. auf die Governance der Fonds erheblichen Einfluss haben. Die Schaffung einer unabhängigen öffentlichen Einrichtung ist vonnöten.

Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds haben Mühe ihre Kassen zu äufnen. Der Fonds für die Stilllegung von Kernanlagen beläuft sich Ende 2013 auf rund 1,7 Milliarden Franken. Nach den Schätzungen der vom Bund in Auftrag gegebenen und 2011 veröffentlichten Kostenstudie werden aber rund 2,9 Milliarden erforderlich sein. Im Fonds für die Entsorgung der Nuklearabfälle werden gemäss Studie für die Kosten ab Ausserbetriebnahme rund 8,4 Milliarden benötigt. Verfügbar sind heute 3,6 Milliarden. Kämen die Kernkraftwerkbetreiber ihren finanziellen Verpflichtungen bei den beiden Fonds nicht nach, laufe der Bund Gefahr, die fehlenden Mittel bereitstellen zu müssen, stellt eine Prüfung der EFK fest.

Im Bewusstsein dieser Problematik hat der Bundesrat im vergangenen Juni eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Sie wird ab 1. Januar 2015 merkliche Verbesserungen bei der Frage der finanziellen Mittel bringen. Allerdings hält die EFK in ihrer Prüfung fest, dass die Beiträge der Kernkraftwerkbetreiber auf einem idealen Szenario berechnet werden. Risiken (Rechtsunsicherheit, Kostensteigerungen) werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die EFK schlägt dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor, neue Kostenstudien mit verschiedenen Szenarien zu rechnen und für die Beitragsberechnung ein realistisches Szenario zu berücksichtigen.

Erheblicher Einfluss der Kernkraftwerkbetreiber

Damit besteht für den Bund auch nach den Verbesserungen der revidierten SEFV ein hohes rechtliches und finanzielles Risiko. Zudem ist auch die heutige Governance des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds problematisch. Nach den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundesrates (2006) weisen die Strukturen der beiden Fonds Schwächen auf. Die EFK empfiehlt dem UVEK, die Zuständigkeiten für den Vollzug und die Aufsicht zwischen den Strukturen der Fonds und den beteiligten Bundesämtern zu entflechten.

Schliesslich ist der Einfluss der Kernkraftwerkbetreiber durch die Präsenz ihrer Vertreter in der Kommission und anderen Organen der Fonds erheblich. Dieses Ungleichgewicht soll nach den Empfehlungen der EFK durch die Überführung der beiden Fonds in eine rechtlich selbständige und von unabhängigen Vertretern geführte öffentliche Einrichtung behoben werden.

Unterschiedliche Standpunkte zur Zukunft der Fonds

Das UVEK verweist in seiner Stellungnahme auf den Sicherheitszuschlag von 30 Prozent, der ab 1. Januar 2015 auf den berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben wird. Die weiteren Empfehlungen wie die Entflechtung der Zuständigkeiten und die Stärkung der Aufsicht würden bei einer nächsten Revision der SEFV berücksichtigt.

Der Dachverband der Schweizer Stromunternehmen Swisselectric äussert grundsätzliche Vorbehalte gegenüber den Prämissen, die zu den Ergebnissen der EFK geführt haben. Das finanzielle Risiko für den Bund werde zu hoch eingeschätzt, insbesondere insofern, als dessen rechtliche und finanzielle Beteiligung nur subsidiär zum Tragen komme. Die im Rahmen der SEFV-Revision getroffenen Massnahmen erachtet Swisselectric als unnötig.

Nach Ansicht der EFK spiegeln diese unterschiedlichen Standpunkte von Bund und Swisselectric genau die Schwierigkeit einer gemeinsamen Führung bei der Stilllegung und Entsorgung im Nuklearbereich wider.

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