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Prüfung der Aufsicht über die direkten Bundessteuer-Erleichterungen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Aufsicht über die Steuererleichterungen zur Wirtschaftsförderung deutlich verbessert, stellt die Eidgenössische Finanzkontrolle fest. Auf kantonaler Ebene bleibt die Aufsicht jedoch heterogen, und das SECO ist weiterhin unzureichend über die Art und den Umfang der Kontrollen informiert.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) setzt ihre 2010 begonnene Prüfung der Aufsicht über die Steuererleichterungen fort. Sie nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die meisten ihrer Empfehlungen aus der vorangehenden Prüfung (12 von 14) umgesetzt worden sind. So konnte ein Fall gelöst werden, auf den die EFK bereits 2011 hingewiesen hatte. Eine ausländische Gesellschaft hatte die Bedingungen für die Erleichterung nicht erfüllt und leistet nun eine Steuernachzahlung von mehreren Hundert Millionen Franken.

Darüber hinaus hat das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) sein Dispositiv für die Verfügungen über Steuererleichterungen sowie die entsprechende Aufsicht verbessert. Die Verfügungen enthalten neu die Geschäftspläne der Gesellschaften. Des Weiteren hat das SECO ein Aufsichts- und Controllingkonzept eingeführt.

Kantonale Kontrollen heterogen

Die EFK hat die Kantone Freiburg, Neuenburg, Waadt, Glarus und Uri visitiert. Die Art der Aufsicht über die Steuererleichterungen ist sehr heterogen. Sie reicht von einer eingehenden Kontrolle der Jahresberichte bis zur Durchführung einer Plausibilitätsprüfung. Das SECO ist jedoch weiterhin unzureichend über die Art und den Umfang der Kontrollen informiert. Die EFK empfiehlt ihm, Mindestvorgaben zu machen und allenfalls einen Leitfaden mit Best Practices zu erarbeiten. Das SECO will die Umsetzung in die Wege leiten.

Die EFK hält fest, dass die Folgen eines allfälligen Widerrufs der Steuererleichterung in der Vorlage für die Verfügungen nicht enthalten sind. Dies eröffnet dem Kanton einen gewissen Interpretationsspielraum bei der Berechnung der Nachzahlung, falls die Bedingungen für die Erleichterung nicht eingehalten werden. Eine Präzisierung dieser Praxis wäre zu begrüssen.

Transparenz über die Höhe der Erleichterungen auf gutem Kurs

Das SECO ist in seiner Stellungnahme der Ansicht, verschiedenen von der EFK aufgeworfenen Punkten werde bei anstehenden Revisionen Rechnung getragen: zum einen bei der Revision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik mit geplanter Vernehmlassung Ende 2014, zum andern auch im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III, zu der die Vernehmlassung bereits läuft.

2010 empfahl die EFK Transparenz über die Höhe der Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer (DBSt). Der Grundsatz der transparenten Information über die DBSt- Erleichterungen soll bei der geplanten Revision in der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen verankert werden. Ausserdem soll im Zuge dieser Revision eine betragsmässige Obergrenze für die Steuererleichterungen festgelegt werden, wie dies eine vom SECO im Herbst 2013 publizierte Studie nahelegt.

Zur Erinnerung: Der Bund verzichtet bei der DBSt jedes Jahr auf einen Teil seiner Steuereinnahmen, damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden können und bestehende erhalten bleiben. Zwischen 2007 und 2011 haben die Unternehmen, die eine Steuererleichterung erhielten, nach Angaben des SECO1 einen Gewinn von 102,4 Milliarden Franken erzielt. Gleichzeitig hat der Bund auf 7,3 Milliarden Franken Steuereinnahmen verzichtet. Dadurch konnten 8362 Stellen geschaffen und 2406 erhalten werden. Zudem belief sich das Investitionsvolumen in den betroffenen Regionen auf rund 4,3 Milliarden Franken.

Medienmitteilung: Prüfung der Aufsicht über die direkten Bundessteuer-Erleichterungen

Auskünfte:

Eric-Serge Jeannet, Vizedirektor EFK, Tel. 058 463 11 11

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