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Programm 2007 der Eidg. Finanzkontrolle: über 200 Prüfungen
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Bundesrat haben das Jahresprogramm 2007 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kenntnis genommen. Das Programm beinhaltet über 200 Prüfungen und Evaluationen in der Bundesverwaltung, bei Bundesbetrieben sowie bei halbstaatlichen Organisationen und internationalen Organisationen.
Als unabhängiges Finanzaufsichtsorgan des Bundes prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), ob die Verwaltung die Bundesmittel gesetzeskonform, sparsam und wirksam einsetzt. Sie unterstützt damit das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Gemäss Finanzkontrollgesetz legt die EFK ihr Jahresprogramm selbständig fest und bringt es der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und dem Bundesrat zur Kenntnis.
Rund ein Drittel der Prüfkapazitäten der EFK wird durch Pflichtprüfungen beansprucht. So führt die EFK verschiedene Abschlussprüfungen beim Bund, seinen Betrieben und bei den Sozialversicherungen durch. Neben der Staatsrechnung prüft die EFK unter anderem die Jahresrechnungen des ETH-Bereiches, der Eidg. Alkoholverwaltung, des AHV-Ausgleichsfonds, der Arbeitslosenversicherung sowie des Fonds für Eisenbahngrossprojekte. Die EFK nimmt zudem Revisionsstellenmandate bei internationalen Organisationen und im halbstaatlichen Bereich wahr.
Gegen zwei Drittel der Ressourcen der EFK werden für die Finanzaufsicht eingesetzt. Die Finanzaufsicht zieht zusätzlich zur Ordnungs- und Rechtmässigkeit auch Aspekte der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit mit ein. Die EFK nimmt diese Aufgabe im Rahmen von Dienststellenrevisionen, Informatik- und Bauprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen sowie Beschaffungs- und Preisprüfungen wahr. Sie stützt sich bei der Auswahl der Prüfobjekte auf eine Risikoanalyse.
Neben zahlreichen Einzelprüfungen wird die EFK verschiedene departementsübergreifende Analysen durchführen. Geprüft wird die Wirksamkeit der internen Finanzinspektorate, die Steuerung und Überwachung der FLAG-Ämter, die Wirtschaftlichkeit grosser Informatikprojekte und von Serviceverträgen, die Auszahlung von Subventionen und die Gewährung von Prämien an das Kader des Bundes sowie das Zeitcontrolling in der Bundesverwaltung. Die EFK nimmt zudem die Nebentätigkeit von ETH-Professoren, die Kontrollstrategie der Eidg. Alkoholverwaltung und die staatlichen Kontrollen in Unternehmen ins Jahresprogramm auf. Abgeschlossen und veröffentlicht werden die Analysen über die Abgabe von Hörmitteln, Umweltstandards und Normen im Nationalstrassenbereich, Kosten von Tierversuchen, Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen sowie die Wirksamkeit der VOCLenkungsabgaben.
Auskunft
Kurt Grüter, Direktor Eidg. Finanzkontrolle, Tel. 031 323 10 01- Details