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Die Finanzkontrollen warnen vor übertriebenem Perfektionismus und verstärken die Korruptionsprävention
Die Finanzkontrollen der Kantone und des Bundes verabschiedeten an ihrer traditionellen Jahreskonferenz ein Positionspapier über die Einführung von Kosten-Leistungs-Rechnungen in den öffentlichen Verwaltungen. Sie begrüssen diese Instrumente zur effizienteren und wirtschaftlicheren Verwaltungsführung, sind jedoch der Meinung, dass auch in diesem Bereich das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Grundsätze der Sparsamkeit zu beachten sind. Die Eidg. Finanzkontrolle will in den nächsten Monaten das Whistleblowing zur Stärkung der Korruptionsprävention institutionalisieren.
Auch in der öffentlichen Finanzaufsicht herrscht eine föderalistische Vielfalt. Ob Rechnungshof, Finanzinspektorat oder Finanzkontrolle - die Verantwortlichen der Finanzaufsichtsorgane von Bund und Kantonen sind unter der Leitung der Eidg. Finanzkontrolle zu ihrem traditionellen Treffen in Bern zusammengekommen. Während der zweitägigen Konferenz wurden verschiedene Themen behandelt, die im Verbundföderalismus schweizerischer Prägung eine enge Zusammenarbeit zwischen kantonaler und eidgenössischer Finanzaufsicht erfordern. Schwerpunktthemen waren die Instrumente der neuen Verwaltungsführung, der neue Finanzausgleich und die Korruptionsprävention.
Die Finanzkontrollen verabschiedeten ein gemeinsames Positionspapier über die Einführung der Kosten-Leistungsrechnung, ein Instrument, welches für die effiziente und wirtschaftliche Führung der Verwaltung unentbehrlich ist. Gleichzeitig haben sie vor einem undifferenzierten Einsatz und übertriebenen Perfektionismus gewarnt. Sie befürworten die Einführung von einfachen und kostengünstigen Systemen, welche den spezifischen Anforderungen und Lösungen gerecht werden. Die Modelle der neuen Verwaltungsführung, die neuen Rechnungsmodelle und der neue Finanzausgleich dürfen in den öffentlichen Verwaltungen nicht zu teuren Entwicklungen führen, die in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Das Positionspapier ist abrufbar unter www.efk.admin.ch.
Die Finanzkontrollen beobachten die Ausgleichsmechanismen des neuen Finanzausgleichs, welcher auf anfangs 2008 in Kraft treten soll, mit grossem Interesse, geht es doch um die Umverteilung von drei Milliarden Franken pro Jahr. Auch die Vorbereitungsarbeiten der für die Schweiz revolutionären Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen sind für die Ausgestaltung der zukünftigen Finanzaufsicht von Bedeutung. Die Finanzaufsichtsorgane haben festgestellt, dass das Projekt auf Kurs ist, jedoch noch einzelne Fragestellungen bis zum Systemwechsel zu klären sind. Schliesslich stand auf dem Programm die Korruptionsprävention. Die Finanzkontrollen liessen sich über das System in Spandau, Berlin, informieren. Spandau hat mit dem Modell im Jahr 2005 den Speyer Preis gewonnen. Das Modell basiert auf drei Pfeilern: Beratung der Einkaufsstellen, gezielte Prüfungen und die Einführung einer Linie für Whistleblowing, eine Idee, welche die Eidg. Finanzkontrolle auch in den nächsten Monaten umsetzen will.
Auskunft
Kurt Grüter, Direktor Eidg. Finanzkontrolle, Tel. 031 323 10 01Michel Huissoud, Vizedirektor, Tel. 031 323 10 35
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