Publikationen Medienmitteilungen
Nebentätigkeiten der Universitätsprofessoren: EFK fordert vermehrte Transparenz
Die Eidg. Finanzkontrolle untersuchte die Regelungen und die Praxis der schweizerischen Universitäten im Bereich der Nebentätigkeiten und kommt zum Schluss, dass für eine Beurteilung der Chancen und Risiken vermehrte Transparenz über diese Aktivitäten geschaffen werden sollte.
An fast allen Universitäten und Technischen Hochschulen der Schweiz besteht für die Professorinnen und Professoren die Möglichkeit, private Nebentätigkeiten in unterschiedlichem Masse während der Arbeitszeit auszuüben. Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) schätzt, dass rund 2‘500 Personen solchen Tätigkeiten ausüben können. Wenn sie alle im Durchschnitt 15% der Arbeitszeit für private Tätigkeiten verwenden würden, würde sich das in der Grössenordnung von insgesamt 75 Millionen Franken jährlich bewegen. Typische Nebentätigkeiten sind Beratungsmandate, selbständige Gutachtertätigkeit oder Verwaltungsmandate. Die EFK untersuchte die Frage, ob die Nebentätigkeiten klar definiert und geregelt sind, ob diese Regelungen umgesetzt und kontrolliert und in welchem Umfang Nebentätigkeiten ausgeübt werden.
Die EFK stellte fest, dass jede Universität ihre eigenen Regelungen hat und diese zwischen den Universitäten nicht abgestimmt sind. Fast alle Nebentätigkeiten könnten durch die Universitäten als Drittmittelaufträge behandelt werden. Die Hauptmotivation, einen Auftrag als Privatperson durchzuführen liegt oft im zu erwartenden Zusatzverdienst. Gemäss der Beurteilung der EFK sind die Universitäten Bern und Zürich die strengsten, die ETHZ die liberalste. Die Nebentätigkeiten werden von den Universitäten weder als prioritär noch als risikoreich wahrgenommen. Entsprechend gibt es auch keine Kontrollinstrumente, um prüfen zu können, ob die privaten Aktivitäten im Interesse der Universitäten sind, ob ein Bezug zur Lehr- und Forschungstätigkeit besteht und die benutzte Infrastruktur auch abgerechnet wird. Da verschiedene Universitäten nicht über die notwendigen Daten verfügen, kann der Umfang der Nebentätigkeiten nur geschätzt werden. Die EFK musste feststellen, dass die Universitäten die Chancen viel höher einschätzen als die Risiken. Als mögliche Risiken sieht die EFK die Vernachlässigung der Hauptaufgaben, der Einsatz von Ressourcen der Universität ohne entsprechende Abgeltung, mögliche Reputationsschäden und Interessenskonflikte und schliesslich Probleme bei der Nutzung und Entschädigung von Patenten.
Die EFK machte verschiedene Empfehlungen. Sie schlägt vor, dass die Kontakte der Professoren und Professorinnen zu Staat und Wirtschaft vermehrt über Drittmittelaufträge und weniger über Nebentätigkeiten laufen. Vor allem, wenn Ressourcen der Universität eingesetzt werden, sollen die Projekte über Drittmittelaufträge abgewickelt werden. Um vermehrte Transparenz zu schaffen, empfiehlt die EFK sodann, dass die Universitäten Selbstdeklarationen für die Nebentätigkeiten verlangen und diese auch angemessen kontrolliert werden. Dem ETH-Rat empfiehlt die EFK, die Umsetzung der Regelungen der beiden Hochschulen Zürich und Lausanne zu vereinheitlichen.
Renseignements:
Armin Vuillemin, Stellvertretender Direktor, Tel. 031 323 10 02Laurent Crémieux, Projektleiter, Tel. 031 323 11 12
- Details