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Mangelhafte Kostentransparenz beim Bau von Autobahntunnel

Die Eidg. Finanzkontrolle untersuchte die Kostenentwicklung von zehn Autobahntunneln und hat festgestellt, dass die effektiven Endkosten die veranschlagten Kosten um durchschnittlich 20% überschreiten. Sie kritisierte die Qualität der Kostenvoranschläge, welche entscheidend für eine effiziente Kostenüberwachung ist. Die Eidg. Finanzkontrolle liefert dem Bundesamt für Strassen wichtige Informationen für die Verbesserung der Projektsteuerung, welche für die Netzerweiterung anfangs 2008 von den Kantonen auf den Bund übertragen worden ist. Die Studie gibt zudem erste Hinweise, wie das Sparpotenzial aus der neuen Aufgabenverteilung realisiert werden kann.

Internationale Studien zeigen, dass die Kosten unterirdischer Projekte systematisch unterschätzt werden. Mit der vorliegenden Untersuchung wollte die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) die Kostenentwicklung ausgewählter Projekte ermitteln und die Qualität der Kostenvoranschläge überprüfen. Die untersuchten Autobahntunnel wurden durch die Kantone gebaut und mussten vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) bewilligt werden. Strassentunnel wurden das erste Mal in dieser Tiefe geprüft.

Die EFK musste die mangelhafte Transparenz der Kostenentwicklung kritisieren. Sie stellte fest, dass die Dokumentation lückenhaft und von unterschiedlicher Qualität war. Die Ermittlung der Kosten erwies sich als schwierig. Die Analyse zeigte, dass sich bei den zehn überprüften Projekten die effektiven Kosten einschliesslich Teuerung zwischen 77% und 187% der veranschlagten Kosten beliefen, wobei sich eine durchschnittliche Erhöhung von 20% ergibt. Die grössten Unterschiede zeigten sich bei der Auftragsvergabe. Die Vergabesummen beliefen sich auf 58% bis 165% der veranschlagten Kosten. Auch wenn das Werk unter dem Kostenvoranschlag vergeben werden konnte, können während der Bauzeit Änderungen erfolgen, die als Zusatzvereinbarungen zu den Verträgen behandelt werden. Bei fast allen Projekten waren die Kosten höher als ursprünglich vertraglich vereinbart. Die Differenz zwischen Vertragssumme und Endkosten beträgt zwischen -12 und +88%. Bei fünf Bauten wurden ohne Projektänderung die Mengen oder Leistungen geändert, was auf ungenaue Kostenvoranschläge zurückgeführt werden muss. Lücken musste die EFK im Controlling und Reporting feststellen.

Mit der neuen Aufgabenverteilung hat das ASTRA auf anfangs 2008 von den Kantonen die gesamte Verantwortung über das Nationalstrassennetz übernommen und tritt, ausser bei Projekten, die mit der Fertigstellung des Netzes zusammenhängen, als Bauherr auf. Nach Ansicht der EFK geht die Einführung von neuen Richtlinien für das Projektmanagement und das Investitionscontrolling in die richtige Richtung. Sie formulierte verschiedene Empfehlungen, die zukunftsorientiert auf die neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen ausgerichtet sind. Mögliche Verbesserungen sieht sie im Projekt- und Kostenmanagement, im Offertverfahren, beim Risikomanagement sowie bei der Rolle des ASTRA als Projektgenehmigungssstelle. Das ASTRA hat den Empfehlungen zugestimmt und will diese in nächster Zeit umsetzen.

Medienmitteilung: Mangelhafte Kostentransparenz beim Bau von Autobahntunnel

Renseignements:

Kurt Grüter, Direktor, Tel. 031 323 10 01
Laurent Crémieux, Projektleiter, Tel. 031 323 11 12

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