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Mit einer strategischen Planung und Kostentransparenz bei Tierversuchen Synergien nutzen
Die Eidg. Finanzkontrolle untersuchte den Bewilligungsprozess, die Kosten und die Finanzierung von Tierversuchen. Das Arbeiten mit transgenen Tieren eröffnet der Forschung neue Dimensionen, die Kosten nehmen hingegen zu. Heute werden vom Bund schweizweit Tierhaltungen an etwa 52 verschiedene Standorten mitfinanziert. Die Kosten für die Haltung bei den ETH’s und Universitäten wurden auf 82 Millionen Franken jährlich geschätzt. Die EFK empfiehlt mehrere Massnahmen mit Synergiepotential.
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat den Bewilligungsprozess, die Kosten und die Finanzierung von Tierversuchen geprüft. Tierversuche werden über verschiedene Kanäle mit Bundesgeldern mitfinanziert, namentlich mit Beiträgen an die universitären Hochschulen, Geldern des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und des EU-Forschungsprogrammes. Für die Jahre 2009 bis 2013 sind alleine für Investitionen in neue Tierhaltungen 70 bis 80 Millionen Franken geplant. Die EFK schätzt die Kosten für die Haltung von etwa 330 000 Mäusen bei den beiden ETH’s und Universitäten auf 82 Millionen Franken. Der Anteil des Bundes beläuft sich auf rund 46 Millionen Franken jährlich. Das Thema ist somit nicht nur finanzpolitisch von Interesse. Es ist auch beispielhaft für andere Infrastrukturfinanzierungen in der Forschung.
Die EFK stellte fest, dass die notwendigen Daten für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Tierhaltungen nicht vorhanden sind. So fehlen Angaben über die Kapazitäten, die Hygienebedingungen und die Kostenstruktur bestehender Anlagen sowie über das Synergiepotenzial, das sich beim Zusammenlegen von Tierhaltungen ergeben könnte. Es besteht daher ein Risiko, dass Fehlentscheide getroffen werden. Mit der neuen, seit April 2008 geltenden Tierschutzgesetzgebung hat das Bundesamt für Veterinärwesen nun die Möglichkeit, entsprechende Daten zu erheben und die Aufsicht über den Tierschutz im Bereich Tierversuche zu verstärken. Die EFK hat empfohlen, diese Daten dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung sowie dem ETH-Rat als Entscheidungsgrundlage für die Planung zur Verfügung zu stellen. Für Investitionen in kostenintensive Forschungsbereiche, somit auch für Tierhaltungen, soll eine strategische Planung eingeführt werden.
Die EFK hat der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten empfohlen, auf eine Einführung eines harmonisierten Betriebsbuchhaltungsmoduls hinzuarbeiten. Ziel ist nicht nur, bei EU-finanzierten Forschungsprojekten die effektiven Kosten einschliesslich Overheadkosten rückvergütet zu erhalten sondern auch die Wirtschaftlichkeit von Tierhaltungen besser beurteilen zu können.
Tierversuche bei Universitäten und Hochschulen werden schweizweit an etwa 52 Standorten durchgeführt, wobei sich mehr als die Hälfte in der Region Zürich befinden. Bei 70 Prozent der Tierhaltungen, werden nicht nur Experimente durchgeführt, sondern es werden auch Versuchstiere zu Zuchtzwecken gehalten. Eine Studie in den USA hat gezeigt, dass die Theorie der Skaleneffekte auch für Tierhaltungen gilt. Die EFK hat deshalb empfohlen, das Synergiepotenzial durch eine vermehrte Zentralisierung der Versuchstierzuchten zu nutzen. Zentrale Tierhaltungen weisen gemäss dieser Studie zudem noch Vorteile bezüglich Hygienebedingungen und gut ausgebildetem Personal auf.
Die Empfehlungen der EFK haben keine einhellige Zustimmung gefunden, teils aus Gründen der Forschungsfreiheit, teils wegen mangelnder gesetzlicher Grundlagen.
Auskunft:
Kurt Grüter, Direktor, Tel. 031 323 10 01Emmanuel Sangra, Leiter Fachbereich Evaluationen, Tel. 031 324 94 93
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