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Der Bundesrat nimmt von der Prüfung 2007 der Swissmedic Kenntnis

Die Buchführung und die Jahresrechnung 2007 der Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, stimmen mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) überein und entsprechen dem Heilmittelgesetz, so dass die Eidg. Finanzkontrolle EFK dem Institutsrat die Genehmigung der Jahresrechnung 2007 von Swissmedic empfehlen konnte. Die Berichterstattung der Swissmedic über die Einhaltung der Leistungsvereinbarung hat einen guten Stand erreicht. Die Prozessprüfungen der EFK haben gezeigt, dass Swissmedic im Rahmen der Veränderungsprojekte ihre Aufbauorganisation in eine Prozessorientierung überführt hat. Die Konkretisierung und Umsetzung einheitlicher Prozesse sowie die Überarbeitung des stufenübergreifenden Risikomanagements war im Geschäftsjahr 2007 noch im Gange. Der Bundesrat hat heute vom Bericht der EFK Kenntnis genommen.

Swissmedic ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und aus dem Zusammenschluss der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel und der Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes für Gesundheit entstanden. Sie ist dem Eidgenössischen Departement des Innern angegliedert. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG). Die EFK ist die vom Bundesrat bestimmte unabhängige Aufsichtsbehörde.

Medienmitteilung

Auskunft:

Kurt Grüter, Direktor, Tel. 031 323 10 01

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