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Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen: Die Strategie des Bundesrats muss umgesetzt werden
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erkennt im Rahmen einer Prüfung die vom Bundesrat unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung seiner Politik in Sachen Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland an. Anpassungsbedarf herrscht noch bei armasuisse.
2007 hatte die EFK die Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen einer Prüfung unterzogen. Ihre Berechnungen ergaben, dass lediglich 40 Prozent der Schweizer Rüstungsbeschaffungen im Ausland durch im Inland getätigte Gegengeschäfte kompensiert worden waren, und nicht 100 Prozent wie vom Bundesrat ursprünglich angekündigt. Als Folge dieser Evaluation revidierte dieser 2010 seine Strategie im Sinne der EFK-Empfehlungen.
Die EFK stellt in einer erneuten Prüfung fest, dass armasuisse, die Beschaffungszentrale der Armee, Mühe bekundet, die Grundsätze des Bundesrats vollständig umzusetzen. armasuisse verhalte sich in der Praxis zu kulant, wenn es darum geht, die als Gegenleistung für eine Schweizer Beschaffung im Ausland realisierten Transaktionen als Kompensationsgeschäfte zu qualifizieren.
armasuisse akzeptiert die Empfehlungen der EFK
Die EFK hinterfragt eine weitere Praxis von armasuisse. Der Hersteller Saab und seine Zulieferer können bis 2018 in der Schweiz Gegengeschäfte geltend machen, obwohl die Beschaffung des Gripen-Kampffliegers in der Volksabstimmung gescheitert ist. Die EFK möchte in Zukunft mehr Informationen über die Schaffung von «Gegengeschäfts-Reserven», beispielsweise, wenn der ursprüngliche Auftrag gar nicht getätigt wurde.
Schliesslich nimmt die EFK zur Kenntnis, dass armasuisse und die Arbeitgeberverbände wieder ein Büro für Kompensationsgeschäfte eröffnet haben. armasuisse hält in ihrer Stellungnahme fest, dass sie die Umsetzung der EFK-Empfehlungen akzeptiert.
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