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Jahresbericht 2015
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Bundesrat haben den Jahresbericht 2015 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kenntnis genommen. Die EFK veröffentlichte letztes Jahr mehrere Dutzend Prüf- und Evaluationsberichte. Aufgrund ihrer Arbeit konnten dem Bund aus der Konkursmasse der Swissair über 220 Millionen Schweizer Franken zurückerstattet werden.
Die EFK setzt ihre Bemühungen um mehr Transparenz fort. 2015 publizierte sie 46 Prüf- und Evaluationsberichte, also doppelt so viele wie im Vorjahr. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz gewährte sie ausserdem den Medien Einblick in weitere 30 Berichte. Die EFK veröffentlicht somit heute rund die Hälfte ihrer Arbeiten.
Die EFK konnte für die Bundeskasse rund 220 Millionen Schweizer Franken zurückholen. Dieses Geld stammt aus dem Darlehen, das der Bund der ehemaligen Luftfahrtgesellschaft Swissair gewährt hatte. Die EFK bemängelte die Verwendung dieser Mittel schon seit Jahren, da sie teilweise nicht für denjenigen Zweck eingesetzt wurden, den der Bund seinerzeit bestimmt hatte.
Die Umsetzung wichtiger Empfehlungen steht immer noch aus
Warum hob die EFK ihren Vorbehalt gegenüber der Bundesrechnung auf? Wie kommt es, dass das Departement für Verteidigung, Bevölkerung und Sport nach wie vor über kein Immobilienmanagement für die Armee verfügt? Setzt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz die Bundesmittel für seinen Sitz in Genf wirtschaftlich ein? Mit welchen Risiken ist die heutige Aufsicht über die AHV behaftet? Macht der Bund ein gutes Geschäft, wenn er seinen Strom auf dem freien Markt bezieht? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich im Jahresbericht 2015 der EFK.
Die EFK erfüllt als Hüterin der Bundesfinanzen seit 1877 ihren Prüfauftrag sowohl gegenüber Behörden wie Subventionsempfängern. Wie der letztjährige enthält auch der jetzige Jahresbericht gemäss den Empfehlungen der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte im Bericht zum Informatikprojekt «INSIEME» eine Liste der Mängel – insgesamt sieben –, die von den Geprüften nicht fristgerecht behoben wurden. Der Bericht weist auch auf Sonderfälle hin, die dem Bundesrat aufgrund besonderer Vorkommnisse gemeldet wurden. 2015 informierte die EFK den Bundesrat über die Eidgenössische Zollverwaltung, die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen, das Bundesamt für Strassen sowie zweimal über die Eidgenössische Technische Hochschule in Lausanne.
Auskünfte:
Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11
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