Sie sind hier:

Publikationen Medienmitteilungen

Fachliche und finanzielle Aufsicht über die AHV: Beurteilung der Aufsicht im System AHV

Die EFK hat die Ausgestaltung der Aufsicht über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) geprüft. Sie spricht sich für eine Neuorganisation der einzelnen Bundesorgane und eine Klärung der Aufsichtsaufgaben aus. Die Aufsichtsaufgaben sollten der Zuständigkeit eines einzigen Departements unterstellt werden. Das Eidgenössische Departemente des Innern und das Eidgenös-sische Finanzdepartement werden diese Vorschläge prüfen. Längerfristig könnten sie in die Auslagerung der heutigen Zentralen AHV- Ausgleichsstelle münden.

Jedes Jahr beziehen über 2 Millionen Personen AHV-Leistungen in Höhe von knapp 40 Milliarden Franken. Das 1948 gegründete System wird gegenwärtig mit Beiträgen in Höhe von 30 Milliarden Franken und einem Bundesbeitrag von ungefähr 10 Milliarden Franken gespiesen.

Die EFK hat die Aufgaben der Bundesverwaltung in diesem Bereich untersucht. Die Prüfung bringt Besonderheiten ans Licht, die sich zwar mit der geschichtlichen Entwicklung erklären lassen, jetzt nach Ansicht der EFK in der heutigen Zeit jedoch Risiken im Bereich der Governance aufweisen.

Vollzugsaufgaben zusammenfassen

Aus historischen Gründen liegt die Verantwortung für die Führung dieses Bereichs auf Bundesebene bei zwei unterschiedlichen Strukturen. Zum einen bei der Zentralen Ausgleichsstelle, einer Abteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). Zum andern bei der Geschäftsstelle der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, die dem Verwaltungsrat AHV/IV/EO (compenswiss) angegliedert ist.

Die EFK empfiehlt, diese beiden Einheiten ausserhalb der Bundesverwaltung zusammenzulegen und sie dem Verwaltungsrat AHV/IV/EO (compenswiss) zu unter-stellen. Als Folge davon müsste dessen Rolle gestärkt werden, damit sie derjenigen eines privatwirtschaftlichen Verwaltungsrats entspricht.

Die Aufsichtsaufgaben zusammenlegen

Die aktuelle Unterstellung der Zentralen Ausgleichsstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement zieht auch eine zweckwidrige Aufteilung der Aufsicht nach sich. Das Finanzdepartement ist für die Aufsicht der Verwaltungsführung verantwortlich, während das Innendepartement via sein Bundesamt für Sozialversicherungen die korrekte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur AHV überwacht.

Die EFK ist der Meinung, dass diese Doppelunterstellung keinerlei Vorteile aufweist und beantragt, die Aufsicht über den ganzen AHV-Bereich dem BSV zu übertragen.

Die Empfehlungen werden geprüft

EFD und EDI nehmen gegenüber den Empfehlungen der EFK eine skeptische Haltung ein. Sie sind der Ansicht, dass sich die historisch gewachsenen Strukturen der AHV bewährt haben und die Aufsicht gut funktioniert. Die Empfehlungen werden jedoch im Rahmen des Projekts «Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule» geprüft.

Seitennavigation