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Die Eidgenössische Finanzkontrolle veröffentlicht ihren Jahresbericht 2021
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Bundesrat haben den Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kenntnis genommen. Die EFK hat ihre Aufsicht über die Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie fortgeführt und stellt eine unverändert hohe Zahl an Whistleblowing-Meldungen rund um diese Massnahmen fest. Insgesamt dürfte die Arbeit der EFK langfristig zu Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe führen.
Die EFK hat die Aufsicht über die Massnahmen des Bundes im Rahmen der Gesundheitskrise fortgesetzt. Die Fachleute der EFK haben vierteljährlich Datenanalysen in den Bereichen Finanzhilfen für Kultur, Erwerbsersatz, Kurzarbeitsentschädigungen (KAE), Härtefallregelung für Unternehmen und Solidarbürgschaften durchgeführt. Das Ergebnis der Analysen wurde im Rahmen der Missbrauchsbekämpfung und zur Fehlererkennung an die zuständigen Behörden, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), weitergeleitet.
Im Bereich der KAE wurden bis Ende 2021 insgesamt 498 Whistleblower-Meldungen an das SECO übergeben. Davon konnten 84 Fälle abgeschlossen werden. In 54 Fällen lagen ungerechtfertigte oder falschen Zahlungen vor, davon sieben Betrugsfälle. Es wurden Rückforderungen in Höhe von 9,9 Millionen Franken gestellt. Ende 2021 waren beim SECO noch 414 Fälle offen.
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise veröffentlichte die EFK eine Prüfung zur Rekapitalisierung der Skyguide Swiss Air Navigation Services Ltd. Der Bund will bis 2022 500 Millionen Franken bereitstellen. Die EFK erachtet den Refinanzierungsbedarf angesichts der Liquidität und der Pandemie als realistisch, warnt aber davor, dass diese Finanzspritze nicht ausreichen könnte.
Weitere potenzielle Einsparungen von über 20 Millionen Franken
Ausserhalb der Pandemie stellte die EFK fest, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Kantone unterschiedlich behandelte. Das im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angesiedelte BAZG übernimmt an den internationalen Flughäfen Genf und Basel die Grenzkontrollen, obwohl es sich dabei um eine hoheitliche Aufgabe der Kantone handelt. Die Vereinbarungen zwischen dem EFD und den beiden Kantonen sollten eine Entschädigung durch den Bund für die Kosten der Personenkontrollen vorsehen.
Der Gegenwert dieser Leistung liegt für Genf zwischen 17 und 22 Millionen, für Basel bei knapp 5 Millionen Franken pro Jahr. Die EFK hat die vollständige Rückerstattung dieser Kosten durch die beiden Kantone über einen Leistungsvertrag empfohlen.
Zahl der Whistleblower-Meldungen weiterhin hoch
2021 gingen auf der sicheren Whistleblowing-Plattform der EFK 402 Hinweise ein (2020: 484 Hinweise). Diese hohe Zahl ist vor allem auf Meldungen im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise und den Hilfsmassnahmen des Bundes zurückzuführen. Abgesehen von den COVID-19-Hinweisen hat die EFK die Meldungen im Rahmen ihrer Prüftätigkeit bearbeitet. Sie hat auch einige an andere Behörden, insbesondere an die kantonalen Staatsanwaltschaften, weitergeleitet.
2021 hat die EFK 61 Prüfungen und Evaluationen veröffentlicht und 88 formelle Presseanfragen beantwortet. Bei zwei der sieben eingegangenen Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gewährte die EFK vollständigen oder teilweisen Zugang zu den Prüfberichten. Die Ablehnungen waren hauptsächlich damit begründet, dass die Prüfung zum Zeitpunkt des Gesuchs noch nicht abgeschlossen war.
Ende 2021 beschäftigte die EFK 135 Mitarbeitende (123,7 VZÄ), im Vorjahr waren es 129 (117,3 VZÄ). Der Aufwand der EFK belief sich auf 30,7 Millionen Franken.
Medienmitteilung: Jahresbericht 2021
Auskünfte:
Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11
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