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Die EFK bezweifelt die Legalität einer Rückstellung von 2 Milliarden Franken
Nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) von der Bundesverwaltung am 23. Januar 2018 informiert wurde, hat sie die Idee der Bildung einer Rückstellung in Höhe von zwei Milliarden Franken zulasten der Finanzierungsrechnung 2017 des Bundes summarisch geprüft.
Eine erste Prüfung dieses Vorgangs ergibt, dass er dem klaren politischen Willen des Parlaments und des Bundesrates nachkommt. Er entspricht dem von Ständerat Peter Hegglin eingereichten Motion, eine Rechnungslegung zu fordern, welche die tatsächliche Finanz- und Ertragslage wiedergibt. Es geht darum, die heutige Praxis zu korrigieren, wonach der Bundeshaushalt nach dem «Cash-Prinzip», das heisst mit den Einnahmen und Ausgaben, erstellt wird. Die EFK ist nicht gegen eine solche Änderung der Gesetzgebung, da sie auch zur Harmonisierung mit den Kantonen beitragen würde. Ausserdem würde diese Änderung die Rechnungslegung des Bundes vereinfachen, die heute zwischen einer Erfolgsrechnung mit Berücksichtigung von Rückstellungen und einer Finanzierungsrechnung und einem Budget ohne solche Rückstellungen unterscheidet.
Die EFK stellt jedoch fest, dass das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt derzeit vorsieht, dass die Finanzierungsrechnung nach dem «Cash-Prinzip» zu erstellen ist und somit keine Rückstellungen berücksichtigen darf. Diese Frage wird im Rahmen der Prüfung der Bundesrechnung 2017 einer eingehenden Analyse unterzogen werden.
Es werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt.
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