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Zollfreilager und offene Zolllager: eine Strategie zur Minderung der Risiken ist zu verabschieden
Waren im Wert von über 100 Milliarden Franken werden im Zollausnahmebereich gelagert. Ohne die wirtschaftliche Bedeutung dieses Bereichs infrage zu stellen, sorgt sich die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) um die wirksame Kontrolle der Zolllager, da diese unter anderem für Steueroptimierungen missbraucht werden können. Das Eidgenössische Finanzdepartement will dem Bundesrat bis Ende 2015 eine Gesamtstrategie in diesem Bereich vorlegen.
Seit 2007 sind Zollfreilager und offene Zolllager Teil des Zollgebiets und der Aufsicht der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) unterstellt. 2013 lag der Bestand bei rund einem Dutzend Zollfreilagern und 245 offenen Zolllagern, letztere mit stark steigender Tendenz.
Für die Schweizer Wirtschaft steht dabei einiges auf dem Spiel. So erleichtern die Zolllager unter anderem Handelsgeschäfte, bei denen die Schweiz lediglich als Umschlagplatz beispielsweise zur Etikettierung von Textilien oder der Lagerung von Waren für Drittländer dient. Als Kehrseite der Medaille kann der Bereich aber auch zur Umgehung der Vorschriften über den Handel mit Kulturgütern, Kriegsmaterial, Heilmitteln oder Rohdiamanten missbraucht werden. Bisher können auch Rückerstattungen der Mehrwertsteuer oder Exporthilfen für Waren beantragt werden, die sich in einem Zolllager befinden, die Schweiz aber nie verlassen.
Die Kenntnis über das tatsächliche wirtschaftliche Gewicht dieses Zollbereichs ist mangelhaft. Ausserdem, so befürchtet die EFK, gewährleistet das Aufsichtssystem der EZV sowohl bei der Erteilung und Erneuerung von Betriebsbewilligungen als auch bei den eigentlichen Kontrollen keinen ausreichenden Schutz vor illegalen Aktivitäten. Der Handlungsspielraum der regionalen Zollstellen ist gross, und ihre Praktiken sind entsprechend heterogen. Die EZV hat sich verpflichtet, die Empfehlungen der EFK im Hinblick auf eine wirksamere Aufsicht umzusetzen.
In einigen – vor allem auf dem Gebiet der Lagerung von Kunstwerken tätigen – Zolllagern hat die EFK zudem kaum Ein- und Ausgangsbewegungen festgestellt. Bei der Langzeitlagerung von Waren mit grossem Wert besteht die Gefahr, dass diese vom ursprünglichen Sinn und Zweck des Gesetzes abweicht und lediglich der Steueroptimierung dient. In Anbetracht der wirtschaftlichen und politischen Bedeutung für die Schweiz will das Eidgenössische Finanzdepartement dem Bundesrat bis Ende 2015 eine Strategie zur Minderung der Risiken in diesem Bereich vorlegen.
Auskünfte:
Eric-Serge Jeannet, Vize-Direktor, Tel. 031 323 10 39 oder Laurent Crémieux, Projektleiter, Tel. 031 323 11 12- Details