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Landesausstellung Expo.01/02: Auftrag mit unbeschränkter Haftung

Die Untersuchung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) über die Probleme, Erfahrungen und Lehren zur Landesausstellung im Drei-Seen-Land kommt zum Schluss, dass die Machbarkeitsabklärungen zu Beginn mangelhaft waren, die Mandats- und Milizstrukturen unter der Expo.01 überstrapaziert wurden, das strategische Controlling ungenügend war, Zweckoptimismus bezüglich Einnahmenerwartungen vorherrschte und Einsparmöglichkeiten zuwenig genutzt wurden. Die Expo wandelte sich mehr und mehr zu einem Auftrag mit unbeschränkter politischer und finanzieller Haftung des Bundes. Die EFK anerkennt, dass die Expo auch bemerkenswerte Erfolge wie Besuchererfolg, Umweltverträglichkeit, Baubewilligungsverfahren oder Sicherheitskonzept ausweisen kann. Indizien für zivil- oder strafrechtlich relevantes Fehlverhalten ergaben sich keine. Die EFK formulierte verschiedene Empfehlungen für zukünftige Landesausstellungen oder Grossprojekte. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht zur Kenntnis genommen.

Im Sommer 2003 beauftragte der Bundesrat die Eidg. Finanzkontrolle (EFK), die Geschichte der Expo.01/02 aufzuarbeiten. Das Schweizerische Bundesarchiv beteiligte sich an der Leitung der Untersuchung. Im Zentrum stand dabei die Frage, was dazu geführt hat, dass der Bund ein Vielfaches der ursprünglichen Summe von 130 Millionen Franken, nämlich rund eine Milliarde Franken, in die Expo einschiessen musste und wie dies zu verhindern gewesen wäre. Der Bundesrat reagierte damit auf Begehren der Geschäftsprüfungskommissionen und der Finanzdelegation der eidg. Räte.

Der Bericht der EFK zeigt auf, wie sich in der öffentlichen Debatte die Expo.01/02 von einem Projekt zur Stärkung der nationalen Identität zu einer nationalen Willensprobe und schliesslich zum unabwendbaren Sachzwang entwickelte. Über weite Strecken brachte die Bundespolitik dem Projekt eine Haltung der „liebenwürdigen Gleichgültigkeit“ entgegen. Gleichzeitig waren die Erwartungen an die Landesausstellung aber sehr hoch. Die ungenügende Klärung zu Beginn rächte sich. Die Machbarkeitsstudien entsprachen nicht den Regeln der Kunst. So machten beispielsweise die technischen Aspekte 80 Prozent, die kaufmännischen 14 und die inhaltlichen sechs Prozent der Analysen aus. Besonders dürftig sind die Ausführungen zur Drittfinanzierung ausgefallen, die gemäss den ursprünglichen Vorstellungen den grössten Teil des Budgets ausmachen sollten.

Hinzu kam, dass die Organisationsstrukturen für ein derart komplexes Grossprojekt ungenügend ausgebildet waren. So wurden wichtige Stellen mit Milizpersonen besetzt, und die Führungsinstrumente waren mangelhaft. Erst mit der Expo.02 wurden die Konsequenzen aus der Führungsschwäche gezogen. Die strategische Führung wurde gestärkt und das Controlling verbessert. Auch der Bund nahm seine Rolle als Auftraggeber verstärkt wahr.

Die EFK kommt zum Schluss, dass das Rechts- und Vertragswesen effizient funktionierte. Gesamthaft schloss die Expo rund 5 500 Verträge (ohne Arbeitsverträge) ab. Trotz des effizienten Vertragswesen wies das Beschaffungswesen indessen auch Mängel auf. So wurde ein erheblicher Teil der ausschreibepflichtigen Aufträge nicht im Konkurrenzverfahren vergeben. Mit diesem Vorgehen wurde ein entsprechendes Sparpotenzial zuwenig genutzt. Die Verantwortlichen der Expo machen allerdings geltend, dass Sachzwänge und der zeitliche Druck die Anwendung der aufwendigen Ausschreibungsverfahren oft verunmöglichten. Ein Teil der Probleme ist auch auf die Tendenz der Expo-Verantwortlichen und der politischen Akteure zum Zweckoptimismus bei den Ein-nahmenerwartungen zurückzuführen, insbesondere bei den Sponsoren- und Besuchereinnahmen. Verstärkt wurde diese Problematik durch eine erhebliche Unübersichtlichkeit durch die Aufteilung in ein internes und ein externes Budget sowie durch das häufige Hin- und Herschieben von Budgetelementen zwischen diesen beiden Budgets.

Trotz der verschiedenen festgestellten Mängel ergaben sich in den untersuchten Bereichen keine Indizien für zivil- oder strafrechtlich relevante Fehlverhalten. Gestützt auf die Erkenntnisse formulierte die EFK verschiedene Lehren zu Handen der verschiedenen Akteure bei Landesausstellungen oder vergleichbaren Grossprojekten. Die Empfehlungen betreffen insbesondere die strategische Führung durch die Bundesbehörden, die Rechtsform für die Trägerschaft, die Durchführung von Machbarkeitsanalysen, die Externalisierung von Budgetteilen, das Projektmanagement, Sponsoring und das Vergabewesen.

Die EFK anerkennt, dass die Expo.01/02 auch bemerkenswerte Erfolge ausweisen kann. Eine Untersuchung, die neben den negativen auch die positiven Aspekte analysiert hätte, war aber auf Grund des Auftrages weder beabsichtigt, noch hätten für eine solche Analyse genügend Ressourcen zur Verfügung gestanden. Im Schlussbericht der Expo-Verantwortlichen wurde ausführlich auf die positiven Aspekte wie Besucherzufriedenheit, Zeitmanagement, Baubewilligungsverfahren, Sicherheitskonzept, wenige gerichtliche Streitigkeiten oder umweltgerechtes Verhalten hingewiesen.

Medienmitteilung

Auskunft

Kurt Grüter, Direktor, Tel. 031 323 10 01
Tobias Bauer, Projektleiter, Tel. 031 323 10 14

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