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Die Eidgenössische Finanzkontrolle veröffentlicht ihren Jahresbericht 2018

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Bundesrat haben den Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kenntnis genommen. Die EFK hat 2018 über 50 Prüf- und Evaluationsberichte veröffentlicht. Ein einziges Mal musste sie den Bundesrat über schwerwiegende Mängel informieren. Die Anzahl der Verdachtsmeldungen von Whistleblowern nimmt weiter zu.

2018 veröffentlichte die EFK 46 Prüf- und Evaluationsberichte. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gewährte das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes Journalisten ausserdem Einblick in weitere acht Berichte.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFK hatten 2018 komplexe Prüf- und Evaluationsfragen zu beantworten. Wie steht es um die Qualität der Bundesaufsicht über das System der Arbeitslosenversicherung? Ist es wirksam und rentabel, landwirtschaftliche Biogasanlagen mit Steuergeldern zu fördern? Sind die Kosten eines Atomausstiegs sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung ihrer Abfälle transparent, und wurden sie richtig geschätzt? Wie steht es um die Informatikgrossprojekte des Bundes, zum Beispiel im Steuerbereich, die Telefonüberwachung, die amtlichen Veröffentlichungen oder die Armeeführung? Können sich die Wirtschaftsakteure auf die Zuverlässigkeit der öffentlichen Handelsregisterdaten verlassen? Welchen Nutzen bringen die rund dreissig kleinen Schweizer Botschaften im Ausland? Werden die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen in den einzelnen Kantonen gleichbehandelt? Einige Antworten auf diese Fragen finden Sie im heute publizierten Jahresbericht der EFK.

Zahlreiche Prüfungen, aber nur ein Fall von schwerwiegenden Mängeln, der dem Bundesrat gemeldet wurde

Als Hüterin der Bundesfinanzen erfüllt die EFK ihren Prüfauftrag sowohl gegenüber Behörden wie Bundesunternehmen und Subventionsempfängern. 2018 haben ihre Prüfungen den Geprüften zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Erfreulicherweise musste dem Bundesrat ein einziger Fall von schwerwiegenden Mängeln gemeldet werden, gegenüber drei Fällen im Vorjahr.

Umgekehrt nehmen die Meldungen von Whistleblowern kontinuierlich zu: 164 Verdachtsmeldungen 2018, gegenüber 122 im Jahr 2017. Auf der Grundlage dieser Informationen führt die EFK Überprüfungen durch. 101 Meldungen flossen in laufende oder geplante Prüfungen ein oder führten kurz- oder mittelfristig zu neuen Prüfungen. Nach Schätzungen der EFK erwiesen sich somit über 60 Prozent der Meldungen als nützlich und tragen so zur Verbesserung des Verwaltungsbetriebes bei.

Seit etwa zehn Jahren spülten die Prüfungen der EFK rund eine halbe Milliarde Franken in die Bundeskasse. 2018 kostete die EFK die Schweizer Steuerzahlenden 24,3 Millionen Franken, gegenüber 24,2 Millionen im Vorjahr. Ende Dezember 2018 beschäftigte sie 114 Personen (105,1 Vollzeitäquivalente).

Auskünfte:

Michel Huissoud, Direktor der EFK, Tel. 058 463 11 11

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