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Die Eidg. Finanzkontrolle veröffentlicht ihren Jahresbericht 2010

Der Bundesrat hat den Jahresbericht 2010 der Eidg. Finanzkontrolle zur Kenntnis genommen. Prüfungsschwerpunkte bildeten die Bereiche Strassen- und Schienenverkehr, die Sozialversicherungen, die Aufsicht über die Krankenversicherungen, die landwirtschaftliche Forschung, Geldflüsse in der Ostzusammenarbeit, der Ressourcen- und Lastenausgleich sowie Beschaffungsprüfungen.

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes und informiert jährlich die Finanzdelegation der eidg. Räte und den Bundesrat über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit sowie über wichtige Feststellungen. Die Prüftätigkeit der EFK unterstützt das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs. Der vorliegende Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Breite der Prüftätigkeit und deren Ergebnisse im abgelaufenen Jahr und ist auf der Website www.efk.admin.ch veröffentlicht. Auf dieser Website sind auch Berichte über einzelne Evaluationen und Prüfungen wie beispielsweise der Abgaskontrolle bei Strassenfahrzeugen, der landwirtschaftlichen Forschung, des medizinischen Tarifs (Tarmed) sowie der Datenqualität des Ressourcen- und Lastenausgleichs zu finden.

Im Berichtsjahr führte die EFK verschiedene Finanzaufsichts- und Abschlussprüfungen durch, die mit einem schriftlichen Bericht abgeschlossen und der Finanzdelegation der eidg. Räte unterbreitet wurden. Anhang 1 des Berichtes enthält die vollständige Liste dieser Prüfungen. Die zahlreichen Feststellungen und Hinweise auf Optimierungspotenziale könnten den Eindruck erwecken, die Bundesverwaltung arbeite unprofessionell. Dies ist nicht der Fall. Der Bericht ist naturgemäss auf die Auflistung von Mängeln ausgerichtet. Die Feststellungen betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Jahren 2009 und 2010, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Die EFK musste dabei immer wieder auf Schwachstellen im internen Kontrollsystem und Mängel in der Projektführung hinweisen. Bei Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen musste sie auf die Einhaltung der Vorschriften des Beschaffungsrechts pochen und verlangen, dass die Aufträge im Wettbewerb vergeben werden.

Die EFK ist ferner Revisionsstelle bei den Sozialwerken des Bundes, von verschiedenen Anstalten und Stiftungen sowie von internationalen Organisationen.

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