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Die Eidg. Finanzkontrolle veröffentlicht ihren Jahresbericht 2009

Der Bundesrat hat den Jahresbericht 2009 der Eidg. Finanzkontrolle zur Kenntnis genommen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben bildeten der neue Finanzausgleich, Betrieb und Investitionen im Bereich Schienenverkehr, Bundesaufträge an die RUAG, die Wirtschaftlichkeit von Armeesystemen und die Kostenentwicklung von Autobahntunnels Prüfungsschwerpunkte. Die EFK konnte bezüglich der Einführung des Neuen Rechnungsmodells feststellen, dass die Verwaltungseinheiten diesen Wechsel mit grossem Engagement und erfolgreich vollzogen haben.

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes und informiert jährlich die Finanzdelegation der eidg. Räte und den Bundesrat über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit sowie über wichtige Feststellungen. Die Prüftätigkeit der EFK unterstützt das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs. Der vorliegende Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Prüftätigkeit und deren Ergebnisse im abgelaufenen Jahr und ist auf der Website www.efk.admin.ch veröffentlicht. Auf dieser Website sind auch Berichte über einzelne Evaluationen wie beispielsweise der Nebentätigkeiten der Universitätsprofessoren, der Kostenentwicklung von Autobahntunnels, der Energieforschung oder der Bewilligung und Kosten von Tierversuchen zu finden.

Im Berichtsjahr führte die EFK verschiedene Finanzaufsichts- und Abschlussprüfungen durch, die mit einem schriftlichen Bericht abgeschlossen wurden. Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells wurde ein grundlegender Wandel in der finanziellen Führung der Bundesverwaltung eingeleitet. Die EFK konnte feststellen, dass die Verwaltungseinheiten diesen Wechsel mit grossem Engagement und im Wesentlichen erfolgreich vollzogen haben. Bei ihren Prüfungen musste sie aber auch feststellen, dass die neuen Grundsätze der Rechnungsführung, der internen Leistungsverrechnung oder des internen Kontrollsystems noch nicht immer korrekt angewendet werden, was angesichts der Komplexität nicht weiter erstaunlich ist. Die EFK wird auch in Zukunft helfen, das neue Rechnungsmodell weiter zu konsolidieren. Sie will dabei mit ihren Empfehlungen nicht einer Bürokratisierung Vorschub leisten, sondern dafür sorgen, dass Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen musste die EFK wiederholt auf die Einhaltung der Vorschriften des Beschaffungsrechts pochen und verlangen, dass die Aufträge im Wettbewerb vergeben werden. Im Bereich des Finanzausgleichs konnte die EFK weitere Fortschritte in der Datenqualität für den Ressourcen- und Lastenausgleich feststellen.

Neben der Finanzaufsicht übt die EFK verschiedene Mandate für Abschlussprüfungen aus. Die EFK ist zudem Revisionsstelle bei den Sozialwerken des Bundes, von verschiedenen Anstalten und Stiftungen sowie von internationalen Organisationen.

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