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Die Eidg. Finanzkontrolle untersuchte die Wirksamkeit der VOC-Lenkungsabgabe

Die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen zeigte Wirkung. Um die Ziele 2010 der Luftreinhaltung jedoch zu erreichen, sind andere Anstrengungen notwendig. Heute stehen dem abnehmenden Grenznutzen relativ hohe Kosten für Wirtschaft und Verwaltung gegenüber. Die Eidg. Finanzkontrolle hat dem Bundesamt für Umwelt deshalb empfohlen, Wirkung, Kosten und Machbarkeit von Alternativen zu prüfen.

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Produkten und Verarbeitungsprozessen verwendet. Die VOC-Emissionen sind zusammen mit den Stickstoffoxiden verantwortlich für den Sommersmog. Um diese schädlichen Emissionen zu reduzieren, setzt der Bundesrat verschiedene Instrumente ein. So wurde im Jahr 2000 eine Lenkungsabgabe auf VOC in Kraft gesetzt. Die Luftqualität konnte in den letzten Jahren erhöht werden. Allerdings müssen während den Sommermonaten regelmässig Überschreitungen der zulässigen Ozonwerte festgestellt werden. Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) prüfte die Wirkung der Lenkungsabgabe, die Kosten für Verwaltung und Wirtschaft sowie die Risiken bei der Erhebung und Rückerstattung. Im Jahr 2006 konnten über die Krankenkassenprämien 127 Millionen Franken zurückerstattet werden. Die EFK konnte feststellen, dass die VOC-Emissionen von 1990 bis 2004 von 294 000 Tonnen auf 102 300 Tonnen dank verschiedenen Vorschriften und Lenkungsabgaben reduziert werden konnten.

Die von der VOC-Lenkungsabgabe betroffenen Unternehmen investierten in neue Anlagen, änderten ihre Produktionsprozesse und setzten neue Produkte ein. Die EFK stellte fest, dass je teurer ein Produkt ist umso geringer der Lenkungseffekt ausfällt. Die Wirkung ist bei Grossverbrauchern grösser als bei Kleinverbrauchern. Der Anreiz auf Produkte auf Wasserbasis umzustellen ist geringer bei Betrieben, welche Filteranlagen eingerichtet haben. Der Effekt der Lenkungsabgabe ist für die Kantone eine willkommene Unterstützung für die Umsetzung der Luftreinhalteverordnung. Schliesslich löste die Abgabe Innovationsimpulse für alternative Produkte und Produktionsverfahren aus. Diesen positiven Effekten in der Vergangenheit steht heute ein abnehmender Grenznutzen bei relativ hohen Kosten für Verwaltung und Wirtschaft gegenüber. Die Kosten belaufen sich auf etwa 12 Prozent des Abgabeertrages von 127 Millionen Franken. Dreiviertel entfallen auf die Wirtschaft und ein Viertel auf die Verwaltung. Beim Vollzug der Lenkungsabgabe führen die Zollbehörden Kontrollen an der Grenze und in den Unternehmen durch. Bei den Kontrollen in den Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen verbesserungsfähig.

Angesichts der noch erforderlichen Anstrengungen, um die Ziele der Luftreinhaltung zu erreichen - 81 000 Tonnen im Jahr 2010 - hat die EFK dem Bundesamt für Umwelt empfohlen, Wirkung, Kosten und Machbarkeit von Alternativen zu prüfen und ein Massnahmenpaket zu unterbreiten, um die Emissionsziele erreichen zu können. Auch ist sie der Überzeugung, dass der Vollzug der Luftreinhalteverordnung in den Kantonen besser überwacht werden sollte und die Qualität der Emissionsmessungen zu erhöhen ist. Da die Prüfung und die Vorbereitung dieser Massnahmen zusätzliche Ressourcen erfordern, soll das BAFU prüfen, ob vorübergehend dafür ein Teil des Ertrages eingesetzt werden kann. Schliesslich hat die EFK angeregt, bei der nächsten Revision des Umweltschutzgesetzes die Kompetenzen klarer zu regeln und dem Bundesrat zu ermöglichen, bei geringer Wirkung die Lenkungsabgabe zu suspendieren.

Medienmitteilung

Auskunft:

Kurt Grüter, Direktor, Tel. 031 323 10 01
Emmanuel Sangra, Leiter Kompetenzzentrum Evaluationen, Tel. 031 324 94 93

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