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Bundessteuererleichterungen nun besser überwacht
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Gesetzmässigkeit und die Umsetzung der Entscheide über Steuererleichterungen geprüft, die das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bis 2007 gestützt auf den früheren «Bonny-Beschluss» erlassen hat. Die Prüfung bezog sich auf die «produktionsnahen Dienstleistungsbetriebe», darunter mehrere Hauptquartiere internationaler Gesellschaften, und hat mehrere Probleme aufgezeigt. Die Entscheide über Steuererleichterungen im Rahmen der direkten Bundessteuer (DBSt) werden von den Unternehmen nicht immer vollständig umgesetzt und sind erst im Zuge dieser Prüfung durch die Bundesbehörden angemessen beaufsichtigt worden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat mit geeigneten Massnahmen reagiert.
Die Bedeutung der Bundessteuererleichterungen für die «Bonny-Gesellschaften», lange verkannt und unterschätzt, wurde 2010 im Rahmen der Kontrollen des neuen Finanzausgleichs (NFA) beziffert. Die Prüfungen der EFK haben gezeigt, dass von den bis Ende 2007 vom EVD erlassenen Steuererleichterungsentscheide zahlreiche internationale Gesellschaften des Typs «Hauptquartier» profitieren. 62 Prozent der Steuererleichterungen entfallen betragsmässig auf die Kantone Neuenburg und Waadt im 2008.
2008 löste die Neue Regionalpolitik das «Bonny-Regime» ab und hat die Zahl neuer Gesuche drastisch reduziert. Die nach altem Recht vom EVD gewährten DBSt-Erleichterungen gelten jedoch bis ins Jahr 2017. Die Prüfung der EFK im letzten Jahr konzentrierte sich auf 32 Unternehmen, hauptsächlich «produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe», die vor 2008 in den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen und Waadt angesiedelt wurden. Die Prüfung hat gezeigt, dass nicht alle Unternehmen die vorgegebenen Auflagen umgesetzt haben und dass bei der Aufsicht durch die kantonalen und eidgenössischen Behörden ein erheblicher Verbesserungsbedarf besteht.
Das SECO hat auf die Feststellungen der EFK mit geeigneten Massnahmen reagiert. Es hat insbesondere die Auflagen für die Steuererleichterungen präzisiert und die Eckwerte der Aufsicht definiert. Dazu kommen Vorkehrungen, um die Steuererleichterungen des "Bonny-Regimes" vor einer allfälligen Verlängerung für die zweite Fünfjahresetappe 2012 genauer überprüfen zu können. Die EFK hat sich auch mit den finanziellen Auswirkungen der DBSt-Erleichterungen auf die Kantonshaushalte befasst. Andere Effekte wie beispielsweise auf den Wohnungs- und Arbeitsmarkt, die regionalen Infrastrukturen oder auf die in der Ansiedlungsregion bereits ansässigen Firmen, hat die EFK nicht geprüft. Das SECO will die Neue Regionalpolitik im Rahmen einer Evaluation überprüfen.
Auskünfte:
Michel Huissoud, Vizedirektor EFK, Tel. 031 323 10 35- Details