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Abfallentsorgung mit vorgezogenen Abgaben – eine Evaluation zeigt Vorteile von Partnerschaften zwischen Staat und privaten Organisationen, aber auch Grenzen

Seit Ende der 80er Jahre hat sich das System der Separatsammlungen schnell entwickelt. Verschiedene private Organisationen betreiben heute für Sonderabfälle ein Sammel- und Recyclingsystem mit vorgezogenen Abgaben. Die Konsumenten und Konsumentinnen bezahlen für dieses System jährlich rund 200 Millionen Franken. Die Eidg. Finanzkontrolle evaluierte das Kontrollsystem und die Rolle des Bundes. Sie kam zum Schluss, dass dieses System der Abfallentsorgung insgesamt gut funktioniert. Da jede Organisation ihr eigenes System hinsichtlich der Sammlung, der Information der Öffentlichkeit, der Transporte und der Entschädigungen entwickelt hat, sollte der Bund Standardisierungen anstreben und Anreize für Zusammenschlüsse geben. Damit könnten die Konsumentenfreundlichkeit erhöht und Synergien genutzt werden.

Für verschiedene Produkte (Batterien, Altglas, Verpackungen aus PET, Aluminium und Stahlblech sowie Elektro-/Elektronikgeräte und Autos) wird bei den Herstellern und Importeuren eine vorgezogene Entsorgungsabgabe erhoben. Diese wird für die Finanzierung der Kosten für die Sammlung, die Sortierung, die Transporte, die Verwertung und für die Information der Öffentlichkeit verwendet. Die Konsumenten und Konsumentinnen beteiligen sich mit rund 200 Millionen Franken jährlich in Form der vorgezogenen Abgaben an den Kosten dieses Systems.

Die bestehenden Lösungen sind Pionierlösungen. Bei Batterien und Altglas wurde ein Vertrag zwischen dem Staat und privaten Organisationen geschlossen. Die anderen Lösungen wurden von den betroffenen Branchen freiwillig erarbeitet, um eine Intervention des Bundes zu vermeiden. Bei diesen interveniert das Bundesamt für Umwelt nur, wenn das Sammelziel nicht erreicht werden kann. Die Schweiz rangiert im internationalen Vergleich regelmässig an der Spitze bezüglich Sammelmengen. Im Vergleich mit Deutschland und Österreich steht sie auch gut da bezüglich Abgabenlast.

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) evaluierte, was das Abfall-Recycling kostet und ob, wie und in welchem Ausmass die Wirksamkeit und Effizienz der Abfallentsorgung kontrolliert werden. Sie konnte feststellen, dass das System leistungsstark ist. Da jede Organisation ihr eigenes System entwickelt hat, leidet allerdings die Konsumentenfreundlichkeit der Sammlungen.

Die EFK empfiehlt, dass das Bundesamt für Umwelt den Akteuren Anreize für Zusammenschlüsse gibt . Es soll über seine Kontrolltätigkeiten umfassender berichten und Standards für die finanzielle Berichterstattung sowie die verstärkte Fokussierung und Professionalisierung von Informationskampagnen für die Bevölkerung entwickeln. Als Hilfe für die Vorgabe von Recyclingquoten sind vermehrt unabhängige Ökobilanzen, gekoppelt mit Kosten-Nutzen Überlegungen, zu erstellen. Das Bundesamt soll schliesslich prüfen, ob die heute noch freiwillige Branchenlösung für das Autorecycling nicht in eine gesetzliche Lösung umgewandelt werden sollte. In diesem Bereich besteht eine Lücke, da trotz der vorhandenen hohen Reserven der Stiftung Auto-Recycling immer noch keine endgültige Lösung für die Verwertung der Abfälle gefunden werden konnte.

Medienmitteilung

Auskunft

Kurt Grüter, Direktor EFK, Tel. 031 323 10 01
Emmanuel Sangra, Leiter Fachbereich Evaluationen, Tel. 031 324 94 93

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