Prüfung Nutzen der Einzelkulturbeiträge in der Landwirtschaft - Bundesamt für Landwirtschaft
Prüfauftrag: 22403
Gemäss Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes richtet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für einzelne Kulturen sogenannte Einzelkulturbeiträge (EKB) aus. In Ergänzung zu den Direktzahlungsbeiträgen soll damit der Anbau ausgewählter und strategisch wichtiger landwirtschaftlicher Kulturen speziell gefördert werden. Der Bundesrat bezeichnet die subventionierten Kulturen und bestimmt die Höhe der Beiträge. Seit 2014 wurden dafür jährlich zwischen 60 und 66 Millionen Franken ausbezahlt. 2022 erhielten knapp 10 000 Betriebe EKB.
- Details
Seitennavigation
- Vorheriger Artikel : Lehren aus der COVID- und Ukrainekrise über unterbrochene Lieferketten - Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Staatssekretariat für Wirtschaft, Switzerland Global Enterprise
- Nächster Artikel: Vereinbarungen mit den Kantonen zur öffentlichen Arbeitsvermittlung - Staatssekretariat für Wirtschaft