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Publikationen Informatik

Prüfung Digitale Transformation: Prüfung der Einführung des Soll-Prinzips bei der direkten Bundessteuer - Eidgenössische Steuerverwaltung

Prüfauftrag: 21260

Als Resultat der Motion Hegglin wird die Rechnungslegung im Bereich der direkten Bundessteuer (DBST) angepasst. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) soll die Verbuchung der Einnahmen der DBST vom sogenannten Cash-Prinzip zum Soll-Prinzip (C2S) umstellen. Die Einnahmen aus der DBST machen ca. 30 % (23,5 Milliarden Franken, 2020) der ordentlichen Einnahmen aus.

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