Prüfung Aufsicht über die Verwertung von Abfällen mit vorgezogenen Gebühren und Beiträgen - Bundesamt für Umwelt
Prüfauftrag: 20397
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) muss für die Nachhaltigkeit des Abfallverwertungssystems sorgen. Dieses System wird durch eine Abgabe finanziert, die von den Konsumenten beim Kauf bestimmter Produkte erhoben wird. Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG), eine staatliche Lösung, wird beim Kauf von Glasverpackungen und von Batterien entrichtet. Der vorgezogene Recycling-Beitrag (VRB), der von der Privatwirtschaft eingeführt wurde, fällt beim Kauf von PET-Verpackungen, Aludosen, Weissblechdosen, elektrischen und elektronischen Geräten sowie Lichtquellen an. Die Abfall-Management-Organisationen (AMO) ziehen die Abgaben ein, unabhängig davon, ob es sich um obligatorische (VEG) oder freiwillige (VRB) handelt, und verteilen diese an die Gemeinden sowie an die Unternehmen, die für die Sammlung, den Transport und die Wiederverwertung der Abfälle zuständig sind. Gemäss einer Schätzung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) beliefen sich die Gebühren und Beiträge 2019 insgesamt auf 176 Millionen Franken.
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