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Die Kontrollstrategie der Eidg. Alkoholverwaltung
Die Eidg. Finanzkontrolle hat bei der Eidg. Alkoholverwaltung das Aufsichtssystem evaluiert. Sie stellte fest, dass ein grosser Anteil der Steuerpflichtigen kontrolliert wird, die Kontrollen jedoch vermehrt risikoorientiert durchzuführen sind. Bei einer Totalrevision des Alkoholgesetzes sollte das Aufsichtssystem vereinfacht werden.
Wie bereits bei der Mehrwertsteuer und der AHV untersuchte die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) auch bei der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) die Frage, nach welchen Kriterien die Kontrolle der Steuerpflichtigen durchgeführt wird. Das Aufsichtsystem der EAV beinhaltet sowohl die internen Revisionstätigkeiten als auch die Kontrollen vor Ort. Die Evaluation der EFK stützte sich auf die Ergebnisse verschiedener Erhebungs- und Analysemethoden und verglich diese mit den Systemen in Deutschland und Frankreich.
Heute werden jährlich über 10 000 Kontrollen bei Produzenten und beim Handel vor Ort durchgeführt, die jährlich rund eine Million Franken an Fiskalnachforderungen und Bussen auslösen. Im Vergleich zu anderen Bundeskontrollen finden im Bereich der gebrannten Wasser häufiger Kontrollen vor Ort statt.
Die EFK stellte fest, dass mit dem heutigen Auswahlverfahren zwar verschiedene Risiken abgedeckt, die Kontrollergebnisse jedoch nicht systematisch für künftige Kontrollen ausgewertet werden. Die umfangreichen Daten und Datenquellen werden nur ungenügend für eine umfassende Risikoanalyse genutzt. Die EFK ortete auch unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit bereits vorgenommenen Vereinfachungen ein weiteres Potenzial für Einsparungen in der Aufsicht. Dieses Potenzial sollte im Rahmen einer Totalrevision des Alkoholgesetzes genutzt werden.
Auskunft:
Eric-Serge Jeannet, Mandatsleiter, Tel. 031 323 10 39Ueli Luginbühl, Projektleiter Fachbereich Evaluationen, Tel. 031 323 10 55
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