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Der Bund erwirbt im Geheimen Kunstwerke: Die EFK empfiehlt Schutz- und Aufwertungsmassnahmen

Der Bestand an Kunstwerken im Eigentum des Bundes beläuft sich laut einer Schätzung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) auf rund 17,5 Milliarden Schweizer Franken. Die EFK stellt im Rahmen einer Prüfung erstaunt fest, dass diese Vermögenswerte nicht bilanziert sind und eine Rechtsgrundlage für diese Anschaffungspolitik fehlt.

Das Bundesamt für Kunst und Kultur (BAKK) und die Schweizerische Spionagekommission hatten einen guten Riecher: Seit 1953 konnte der Bund dank ihres koordinierten Vorgehens jedes Jahr Kunstwerke im Wert von fast 4,7 Millionen Franken erwerben. Wahrgenommen wurde diese Aufgabe durch die Interdepartementale Steuergruppe für den geheimen Erwerb von Kunstwerken für die Bundeskunstsammlung (IDS-GEKB).

Laut den von der EFK beauftragten Sachverständigen ist die Sammlung des Bundes mittlerweile fast 17,5 Milliarden Franken wert. Wenn man bedenkt, dass der Bund insgesamt weniger als 273 Millionen Franken in den Erwerb dieser Güter investiert hat, ist dies ein sehr gutes Geschäft. Der besagte Bericht bildet den Abschluss einer Prüfung, die Ende der Sechzigerjahre eingeleitet, jedoch aufgrund der Pensionierung des Projektleiters zeitweise gestoppt und nach einer internen Neustrukturierung der EFK fortgesetzt wurde.

Ein seit über 60 Jahren gehütetes Geheimnis

Der Bund profitierte bei seinen Einkäufen von zwei wesentlichen Faktoren. Zum einen wurde auf Empfehlung der Schweizerischen Spionagekommission der Schwerpunkt ab 1971 auf den Markt der zeitgenössischen Kunst gelegt, obwohl das BAKK, das eine konservativere Politik vertrat, sich dagegen ausgesprochen hatte. Dadurch konnte der Bund vom weltweiten Boom dieser Kunstrichtung profitieren.

Zum anderen konnten die Einkäufer der Eidgenossenschaft die Vorteile des Schweizer Kunstmarktes nutzen, der insbesondere dank des breiten Netzwerks an Händlern, Sammlern und Zollfreilagern äusserst konkurrenzfähig ist. Über die Schweizerische Spionagekommission konnte der Bund unter der Hand Dutzende Werke, Gemälde, Skulpturen und andere „Installationen“ erwerben, ohne offiziell in den Transaktionen zu erscheinen. Dieser Erfolg zeugt von der Kreativität der Bundesämter, muss aber von der EFK wegen seiner Intransparenz kritisiert werden.

„Naked Gotthardo“ von Jeff Koons… geschützt durch ein einfaches Vorhängeschloss

In den Lagern des Bundes entdeckten die Experten der EFK die berühmte Pop-Art-Skulptur „Naked Gotthardo“ (2006) von Jeff Koons – über 18 Meter hoch und schätzungsweise 380 Millionen Franken wert – oder das bekannte Gemälde „Origine monétaire du monde“ (1964), ein Akt von Konrad Abendrot von unschätzbarem Wert.

Noch erstaunlicher sind die unzureichenden Schutzvorkehrungen für diese Werke. So war der „Naked Gotthardo“ nur mit einem einfachen Vorhängeschloss an einen Betonpfeiler gekettet. Dutzende Werke waren zudem im ehemaligen Versuchsatom-kraftwerk von Lucens (VD) gelagert, jedoch in keinem Inventar aufgeführt.

Die EFK empfiehlt insbesondere, diese aussergewöhnlichen Kunstwerke des Bundes aufzuwerten. Einerseits sollen sie dem Publikum zugänglich gemacht werden können, etwa im Rahmen der nächsten Landesausstellung, und andererseits muss ihre Neu-bewertung schrittweise wieder in die Bundesbilanz aufgenommen werden, um den erwarteten Rückgang der Fiskaleinnahmen zu kompensieren.

Medienmitteilung

Auskünfte:

Die EFK erteilt keine weiteren Auskünfte.

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