Publikationen Medienmitteilungen
Betriebsbeiträge an Erziehungsmassnahmen für Minderjährige und junge Erwachsene
Die Eidg. Finanzkontrolle unterzog die Bundesbeiträge an die 174 Erziehungseinrichtungen im Umfange von 70 Millionen Franken jährlich einer kritischen Beurteilung. Sie konnte feststellen, dass die vom Bundesamt für Justiz vorgeschriebenen Qualitätsstandards eingehalten werden und das Verfahren für Beiträge transparent ist. Verbesserungsfähig sind der gegenseitige Informationsaustausch und die Planung der Heimplätze.
In Erziehungseinrichtungen werden zivil- oder strafrechtlich platzierte Minderjährige und junge Erwachsene betreut. Mit Qualitätsstandards will der Bund eine einigermassen gleiche Behandlung in allen Kantonen erreichen. Unter anderem werden Anforderungen an die Qualifikation des Betreuungspersonals, ein pädagogisches Konzept und schriftliche interne Reglemente verlangt. Zudem sollen die Kantone den Bedarf der subventionierten Einrichtungen in einer Planung nachweisen, um Doppelspurigkeiten oder ungeeignete Angebote zu vermeiden. Die Eidg. Finanzkontrolle prüfte, ob diese Bedingungen eingehalten werden. Die Ergebnisse wurden mit der Praxis in Holland und Norwegen verglichen.
Die Eidg. Finanzkontrolle konnte feststellen, dass alle vom Bund subventionierten Erziehungseinrichtungen die gesetzlichen Qualitätsstandards erfüllen. Das Verfahren, um als subventionsberechtige Erziehungseinrichtung anerkannt zu werden, ist transparent und nachvollziehbar. Allerdings musste ein Risiko von Doppelspurigkeiten bei der Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz und die Kantone festgestellt werden. Um die Anstrengungen von Bund und Kantonen bezüglich Gleichbehandlung und Optimierung der Qualität zu unterstützen, informiert das Bundesamt für Justiz die Kantone und die Einrichtungen über neue Erkenntnisse. Verglichen mit Holland und Norwegen erfolgen diese Informationen aber zu wenig systematisch und standardisiert. Auch die Planung der Betreuungsmöglichkeiten kann verbessert werden. Nicht alle Kantone berücksichtigen die anderen stationären Angebote wie Pflegefamilien oder Angebote im ambulanten Bereich. Obwohl die Kantone seit Ende der achtziger Jahre verpflichtet sind, entspricht die Planung noch nicht den Erwartungen. Holland und Norwegen verfügen über eine weiterentwickelte Planung.
Auch wenn die Prüfergebnisse insgesamt als gut bezeichnet werden können, hat die Eidg. Finanzkontrolle empfohlen, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen zu überprüfen, die Planung zu systematisieren und den Informationsaustausch zu verbessern.
Auskünfte:
Bruno Nideröst, Fachbereich Evaluationen, Tel. 031 323 10 36- Details