Befreite Dokumente nach Öffentlichkeitsprinzip Aufsicht über die Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte - Bundesamt für Landwirtschaft / Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Prüfauftrag: 14251
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im Rahmen ihres Jahresprogramms, gestützt auf Art. 6 und 8. des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG, SR 614.0), eine angemeldete Prüfung beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) durchgeführt. Beurteilt wurde die Aufsicht durch das BLW im Bereich der Absatzförderung.
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